Fahrtkostenerstattung - Muss ich ein genaues Fahrtenbuch führen?

13. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Paulus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenerstattung - Muss ich ein genaues Fahrtenbuch führen?

Hallo,
ich werde mich ab Juni nebenberuflich mit der mobilen Fusspflege selbständig machen.
Muss ich ein genaues Fahrtenbuch führen oder reicht es bei der Steuererklärung, wenn ich mir das einfach nur so notiert habe, ohne genaue Ort und Zeitangabe?

Vielen Dank im voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hallo Paulus,

laut meinem Steuerberater muss ab Januar 2006 ein exaktes Fahrtenbuch geführt werden, damit es beim FA anerkannt wird.
Erkundige Dich am Besten rechtzeitig, denn nur ein paar Wochen später noch die genauen Fahrten nachzuvollziehen ist leider nicht einfach - spreche da aus Erfahrung ;)
Im Übrigen nutzt Du das Fahrzeug doch auch sicher für die Fahrten zu Deinem Hauptberuf, oder?
Also: Schreiben, schreiben, schreiben ;)

LG

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#2
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 77x hilfreich)

hi,
also ein exaktes Fahrtenbuch mußt Du nicht führen, denn das würde bedeuten, dass alle Fahrten aufgeführt werden müßte.
Es reicht wenn Du eine Aufzeichnung führst, wann Du wohin und zu wem gefahren bist und das kannst Du dann mit 0,30 Euro in deiner Einnahme-Überschußrechnung aufführen. Wichtig ist, dass es klar und übersichtlich nachvollziehbar ist.
liebe grüsse
lara

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@Laragirl
bei uns geht es um die Absetzung der Fahrten zur Arbeit und zum Baumarkt, da wir Eigentum besitzen.
Unser Steuerfuzzie meinte, dass wir wirklich über jede Fahrt exakt Buch führen müßten (sprich auch privat). Ist also, wenn ich Dich recht verstanden habe bei dem Fußpfleger nicht nötig.
Bei uns als Wohnungs- und Hausbesitzer denn?

und klärt mich bitte auf, wenn möglich:
Was ist 'notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen'?

LG

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