Fahrtkostenzuschüsse

26. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marie2004
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenzuschüsse

Hallo,

ich habe zwei Fragen zu Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers:

Seit 2004 muss der Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse mit 15 % pauschal versteuern. Wenn der Arbeitnehmer seine Steuererklärung für 2004 macht, muss er dann die pauschal besteuerten Fahrtkosten von seinen Werbungskosten (Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) abziehen oder entfällt das, weil sie ja pauschal versteuert wurden?

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer auch einen Tankgutschein z. B. für 25 Liter Benzin ausstellen. Bleibt der Betrag unter 44.- Euro, muss der Arbeitnehmer keine Lohnsteuer abführen. Der Arbeitgeber darf sich die Vorsteuer aus dem Tankbeleg abziehen und muss den Wert gleichzeitig der Umsatzsteuer unterwerfen.
Ist das richtig so? Denn dann haben weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber eine Steuerbelastung zu tragen und ein Tankgutschein ist immer günstiger als der oben genannte pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschuss.
Der Arbeitnehmer muss den Wert der Tankgutscheine auch nicht von seinen Werbungskosten (Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) abziehen, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Maria

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