Ich bekomme von meinem AG monatlich EUR 44,00 pauschalversteuerten FKZ.
Da ich mittlerweile viel im Homeoffice arbeite, ist dieser Betrag höher, als die Pendlerpauschale, die ich absetzen könnte. Ich komme pro Jahr auf rund 350 Euro Pendlerpauschale, bekomme aber 44 x 12 = 528 Euro FKZ vom AG. Was passiert bei der Einkommensteuererklärung? Muss ich die Differenz von 178 Euro nachversteuerern? Bekommt mein AG Probleme, weil er mir eigentlich zuviel bezahlt? Oder muss ich in dem Fall einfach keine Entferungspauschale angeben? Danke.
Fahrtkostenzuschuss höher als Entfernungspauschale
31. Mai 2023
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Frage vom 31. Mai 2023 | 15:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenzuschuss höher als Entfernungspauschale
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#1
Antwort vom 31. Mai 2023 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (48369 Beiträge, 17069x hilfreich)
ZitatMuss ich die Differenz von 178 Euro nachversteuerern? :
Ja
ZitatBekommt mein AG Probleme, weil er mir eigentlich zuviel bezahlt? :
Ja
ZitatOder muss ich in dem Fall einfach keine Entferungspauschale angeben? :
Das würde nichts ändern.
Besser wäre es, wenn er den Fahrtkostenzuschuss aufteilt und einen Teil als Home-Office-Zuschuss zahlt.
-- Editiert von User am 31. Mai 2023 16:20
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