Fake-Unternehmen und Vorsteuer

11. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
flamingo3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fake-Unternehmen und Vorsteuer

Hi,

mir ist was total blödes passiert. Ich habe Handelswaren bei einem neuen Lieferant gekauft, da der günstiger war, als mein voriger. Das Blöde: Ich habe die Rechnung bekommen, diese eingezahlt und die Vorsteuer abgezogen. Jedoch gibt es den Lieferanten gar nicht wirklich und ich wurde übers Ohr gehauen. Und das Finanzamt will mich jetzt bestrafen und ich soll die Steuer nachzahlen. Ist das möglich? Ich habe doch nichts falsch gemacht, woher soll ich wissen, dass das ein Fake-Unternehmen war?

-- Editiert von Moderator am 11.03.2019 13:53

-- Thema wurde verschoben am 11.03.2019 13:53

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 592x hilfreich)

Hab ich das richtig verstanden?
1. Du bestellst irgendwas bei einem Lieferanten.
2. Du erhältst eine Rechnung Brutto incl. Mwst.
3. Du zahlst den Brutto Betrag der Rechnung an den Lieferanten.
4. Du machst die gezahlte Mwst. als Vorsteuer geltend und bekommst diese vom Finanzamt zurück.
5. Das Finanzamt stellt fest, dass der Lieferant nicht existiert bzw. nicht umsatzsteuerpflichtig agiert.
6. Das Finanzamt fordert von Dir die erstattete Vorsteuer zurück.

Wenn das so war, handelt das Finanzamt genau richtig. Hast Du denn überhaupt Ware erhalten?

-- Editiert von guyfromhamburg am 11.03.2019 10:25

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von flamingo3):
woher soll ich wissen, dass das ein Fake-Unternehmen war?

Na, in dem man es halt entsprechend prüft und nicht einfach blind bestellt.



Zitat (von flamingo3):
Und das Finanzamt will mich jetzt bestrafen

Nö, will es nicht. Oder wurde ein Strafverfahren eingeleitet?



Zitat (von flamingo3):
ich soll die Steuer nachzahlen.

Klar, die wurde ja offenbar unberechtigterweise nicht gezahlt.



Zitat (von flamingo3):
Ist das möglich?

Klar. Steht doch auf Deinem Steuerbescheid, oder nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
kavalli
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, das nennt man mal blöd gelaufen. ^^ Du hast die Vorsteuer fälschlicherweise geltend gemacht und dann ist es nur logisch, dass das Finanzamt das Geld wiederhaben möchte. Das ist dann böse gesagt dein Pech. Immerhin ist es deine Verantwortung, dass du dich erkundigst, von wem du Sachen bestellst. Du hättest das (wie schon gesagt wurde) selbst prüfen sollen. Wie das geht, kannst du in diesem Beitrag auch nachlesen. Ein Indikator dafür ist z.B. die UID-Nummer auf der Rechnung. Du kannst dich erkundigen, ob die existiert und wer unter dieser Nummer registriert ist. Ist diese nicht angegeben, sollte zumindest eine Steuernummer vorhanden sein. Da kannst dann einfach beim Finanzamt anrufen und nach der Steuernummer fragen. Es war dein Fehler und du musst den jetzt ausbaden.

Mich würde jetzt aber auch interessieren, ob du die Waren bekommen hast?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4580 Beiträge, 1092x hilfreich)

Gegenfrage: Warum sollte das Finanzamt eine Vorsteuer erstatten, die ein anderer nicht als Umsatzsteuer abgeführt hat?
Warum sollte der Staat für solche Sachverhalte die Haftung übernehmen?

Prinzip der Neutralität der Umsatzsteuer ist bekannt?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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