Fall Hans im Glück: Abfindung / Gründung GmbH

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
HansimGlück777
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fall Hans im Glück: Abfindung / Gründung GmbH

Hans ist Arbeitnehmer bei der Metzger-GmbH. Er ist 39 Jahre, verheiratet (gemeinsame Veranlagung) und hat 3 schulpflichtige Kinder. Wohneigentum vorhanden.

Die Metzger-GmbH stellt Ihn mit sofortiger Wirkung von der Erbringung der Arbeitsleistung frei (unwiderruflich). Das Arbeitsverhältnis von Hans wird unter Zahlung einer Abfindung i.H.v. XXX.000€ per 31.12.2019 aufgelöst, bis dahin Fortzahlung von brutto XX.000€/ Monat. Die Auszahlung der Abfindung erfolgt nach dem 01.01.2020. Hans plant die Fünftelregelung anzuwenden und wünscht sich im Jahre 2020 ein steuerlich relevantes Jahresbruttoeinkommen i.H.v. 0€.

Als Tätigkeit während/ im Anschluss an seine Freistellung kann sich Hans vorstellen, das lokale Vereinswesen ehrenamtlich zu unterstützen und parallel eine Unternehmensberatung in der Rechtsform einer GmbH aufzubauen (Beratung ca. 3 Tage/ Woche).

Welche Tips habt Ihr für Hans bzw. welche steuerlichen Gesichtspunkte sollte Hans mit einem Steuerberater klären.


-- Editiert von HansimGlück777 am 03.02.2019 22:24

-- Editiert von HansimGlück777 am 03.02.2019 22:33

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