Falsche Steuerklasse 6..

23. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)
Falsche Steuerklasse 6..

Hi folgender Sachstand:

ich habe die letzten 6 Monate bei meinem Arbeitgeber in die falsche Steuerklasse eingezahlt, die ersten 3 Monate habe ich es nicht bemerkt, im 4 Monat war ich beim Finanzamt, dieser sagte mir, der Arbeitgeber muss selber beim ELStAm mich dann in Steuerklasse 1 anmelden.
Daraufhin habe ich den Arbeitgeber angesprochen, die hätten gesagt ok, ändern sie, in den Folgemonaten war es aber immer noch so, und daraufhin sagte mein Arbeitgeber das Finanzamt hätte es so angegeben.

Jetzt habe ich im Finanzamt angefragt, und in deren Antwortbrief hieß es nun:
ab dem 01.01.2015 wäre ich in der ELStAm in der Steuerklasse 1.
Wie bekomme ich mein Geld? Mein Schaden beläuft sich bereits 4stellig.

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34018 Beiträge, 17657x hilfreich)

Na, da machen Sie im Januar eine Steuererklärung und schon im März kriegen Sie das ganze Geld wieder.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.436 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.047 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen