Hallo.
In meiner Steuererklärung 2016 habe ich Steuerklasse 3 angegeben und laut Steuerbescheid soll ich nun 1800 € nachzahlen. Wenn ich mich richtig erinnere hatte ich jedoch in 2016 die Steuerklasse 4.
Meine Frage ist Jetzt, wenn ich Einspruch einlege und die Steuer neu berechnet wird für Steuerklasse 4, müsste ich dann noch mehr nachzahlen oder eher weniger? Ich überlege die ganze Zeit hin und her, bin mir aber nicht sicher. Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank schon im Voraus.
Falsche Steuerklasse in Steuererklärung
4. März 2018
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Frage vom 4. März 2018 | 13:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Steuerklasse in Steuererklärung
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#1
Antwort vom 4. März 2018 | 14:03
Von
Status: Junior-Partner (5124 Beiträge, 1221x hilfreich)
M.E. ist die Angabe der Steuerklasse in der -erklärung ohne direkte Auswirkung, da die festzusetzende Steuer unabhängig von der Steuerklasse aufgrund Ihres zu versteuernden Einkommens berechnet wird. Nur bei dem zu zahlenden Teil hätte es durch die einbehaltenen LSt eine Auswirkung. Die einbehaltene LSt wurde jedoch elektronisch übermittelt und dürfte daher im Bescheid zutreffend sein.
Unabhängig davon, wären Sie gesetzlich verpflichtet, unrichtige Angaben in der Steuererklärung zu berichtigen. Andernfalls könnte dies eine Steuerhinterziehung darstellen.
#2
Antwort vom 5. März 2018 | 01:00
Von
Status: Wissender (14319 Beiträge, 4457x hilfreich)
Hallo,
Weder noch, es würde ein völlig identischer Bescheid herauskommen.Zitat:wenn ich Einspruch einlege und die Steuer neu berechnet wird für Steuerklasse 4, müsste ich dann noch mehr nachzahlen oder eher weniger?
Aber doch nicht in diesem Fall. Die Steuerklasse ist für die Einkommensteuererklärung belanglos, eine falsche Angabe ist ähnlich schlimm wie eine falsche Telefonnummer (damit will ich sagen: überhaupt nicht).Zitat:Unabhängig davon, wären Sie gesetzlich verpflichtet, unrichtige Angaben in der Steuererklärung zu berichtigen. Andernfalls könnte dies eine Steuerhinterziehung darstellen.
Stefan
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#3
Antwort vom 5. März 2018 | 06:49
Von
Status: Student (2184 Beiträge, 752x hilfreich)
ZitatWenn ich mich richtig erinnere hatte ich jedoch in 2016 die Steuerklasse 4. :
Und wenn man einfach mal in seinen Unterlagen nachschaut, was man tatsächlich hatte?
Wie die Vorposter schon schrieben hat die Angabe der Steuerklasse in der Erklärung keine Auswirkung. Die notwendigen Daten (Lohn, einbehaltene LSt, usw.) hat das FA im Normalfall sowieso elektronisch vorliegen.
Solltest Du tatsächlich die Steuerklasse 4 gehabt haben und auch sonst kein Grund für eine Abgabepflicht vorliegen, könntest Du einen Antrag auf Aufhebung der Veranlagung stellen.
Bei einer Nachzahlung von 1800 Euro gehe ich aber davon aus, dass Du entweder tatsächlich die Steuerklasse 5 hattest oder Lohnersatzleistungen bezogen hast. Und damit wärst Du abgabepflichtig.
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