Familienfahrten nicht anerkannt wegen Hochzeit

5. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
yindira
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienfahrten nicht anerkannt wegen Hochzeit

Hallo,

ich habe von 2003-2004 in einer WG gewohnt und mich Ende 2004 in meinen Mitbewohner verliebt und ihn jetzt geheiratet.Mein Lebensmittelpunkt war aber in diesem Jahr noch bei meiner Familie.Diese Heimfahrten werden mir nicht anerkannt weil ich meinen Partner jetzt geheiratet habe und das FA der Meinung ist das wir schon länger ein Paar waren.Hat ein Einspruch überhaupt noch Sinn?

Gruß

yindira

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Dein Beitrag ist leider etwas dürftig ausgeführt, so dass eine Antwort nur Vermutungen beinhalten kann.

Grundsätzlich ist jede Partei für seine Position Darlegungspflichtig. Du musst schon glaubhaft versichern können, wann die "Beziehung" mit dem Mitbewohner begonnen hat, um deinen Einspruch entsprechend zu begründen. Und wann habt ihr überhaupt geheiratet?

Auf jeden Fall wird es schwer dem FA darzulegen, dass ihr nicht aus beziehungstechnischen Gründen zusammen eine Wohnung hattet, sondern in der Tat als WG und euch erst später ineinander verliebt habt...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Dass sich Dein Lebensmittelpunkt nicht dort befindet, wo Deine Frau wohnt, ist schon recht ungewöhnlich und müsste ausführlich begründet werden. Dabei fällt mir im Moment keine glaubhafte Begründung ein.

Dass sich Dein Lebensmittelpunkt schon vor Eurer Hochzeit geändert hat, ist doch eine logische Schlussfolgerung des Finanzbeamten.

0x Hilfreiche Antwort

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