Hallo liebe Forummitglieder,
wir wohnen seit paar Jahren in Deutschland. Ich bin mittlerweile Deutscher geworden, meine Frau ist noch Türkin (ich weiß nicht ob diese Info. eine Rolle spielt aber trotzdem).
Da wir bald hier ein Haus kaufen wollen, würden unsere Familien aus der Türkei (die kommen auch aus der Türkei und leben in der Türkei) uns unterstützen mit der Anzahlung, ungefähr 50-60.000€.
Jetzt wollen wir gerne das Geld nach Deutschland transferieren. Es geht uns nicht darum, dass Geld illegal nach Deutschland zu schmuggeln, wir wollen einfach nur wissen:
1. Kann man das Geld ganz einfach per Überweisung hierher transferieren?
2. Die wohl wichtigste Frage: Kann mir einer bitte KONKRET sagen, ob Steuern dafür anfallen und wie viel? (WO KANN ICH DAS GENAU NACHSCHLAGEN; WIE WÄRE DIE BERECHNUNGSGRUNDLAGE?)?
3. Was wäre, wenn wir einfach rüber fliegen und das Geld bar mitbringen. Ich nehme an, dass man das Geld am Flughafen bei der Zollstelle mit einem ausgefüllten Formular anmelden muss, und dafür einige Dokumente braucht die den Ursprung des Geldes gezeigt? z.B. Kontoabrechnung oder so aus der Türkei? Und braucht man noch etwas? Müssen diese Dokumente vorher auf Deutsch übersetzt werden?
Und auch hier wieder, die Frage: WENN MAN ES VERZOLLT, WIE VIEL BLEIBT DANN ÜBRIG?
Ich bitte euch wirklich um konkrete Angaben. Vieeeelen Dank für eure Mühe und Infos
-- Editiert von seleny am 29.08.2019 09:30
Familienunterstützung aus dem Ausland über 10.000€
29. August 2019
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Frage vom 29. August 2019 | 09:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienunterstützung aus dem Ausland über 10.000€
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#1
Antwort vom 29. August 2019 | 11:37
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Um unnötige "Doppelantworten" zu vermeiden einfach mal hier schauen!
taxpert
#2
Antwort vom 29. August 2019 | 13:30
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUm unnötige "Doppelantworten" zu vermeiden einfach mal :hier schauen!
taxpert
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Und Wie kann man unterscheiden zwischen "geliehen" (was laut der oben verlinkten Antwort nicht angemeldet werden muss) und "Geschenk der Eltern" (was nach eine Meldepflicht nach §30 ErbStG angemeldet werden muss)? Wie muss ich beweisen ob geliehen oder Geschenk? Im Grunde, geliehenes Geld, was jahrelang nicht zurückbezahlt werden kann, ist am Ende auch fast ein Geschenk..
Und was ist hier genau gemeint mit der 'Meldepflicht '? Wo und Wie?
Und müssen die Dokumente (Belege über Mittelherkunft (z.B. Kontoauszug) übersetzt werden? Ich nehme an ja, aber auch mit Notar? Oder würde eine Übersetzung von Dolmetscher ohne Notar ausreichen?
Vielen Dank nochmal für Ihre Mühe !
-- Editiert von seleny am 29.08.2019 13:32
-- Editiert von seleny am 29.08.2019 13:32
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#3
Antwort vom 29. August 2019 | 14:17
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Was tatsächlich zwischen Ihnen und Ihren Eltern vereinbart ist, dass müssen Sie schon selber wissen!ZitatWie kann man unterscheiden zwischen "geliehen" (was laut der oben verlinkten Antwort nicht angemeldet werden muss) und "Geschenk der Eltern" :
Nein, es ist weiterhin geliehen und nur die Zinsen sind ggf. geschenkt. Spätestens im Erbfall fällt es unter die Besteuerung nach dem ErbStG.Zitatgeliehenes Geld, was jahrelang nicht zurückbezahlt werden kann, ist am Ende auch fast ein Geschenk.. :
ZitatUnd was ist hier genau gemeint mit der 'Meldepflicht '? Wo und Wie? :
[quote=§30 Abs.1 Satz 1 ErbStG ]Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, ... binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall ... dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
[quote=§30 Abs.4 ErbStG ]Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
1. Vorname und Familienname, Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung), Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2. Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3. Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4. Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5. persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6. frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung.
Die Anzeige erfolgt formlos.
Zunächst schon.ZitatOder würde eine Übersetzung von Dolmetscher ohne Notar ausreichen? :
Und zur Klarstellung: Hier geht us um die Anzeigepflicht nach §30 ErbStG , NICHT um die Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 € bei der Einreise!
taxpert
#4
Antwort vom 29. August 2019 | 14:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke nochmal.
Nochmal zurück zur ursprunglichen Frage: Können wir das Geld bar mit Flugzeug rüberbringen? Muss mann dann noch am Zoll irgendwas zahlen?
#5
Antwort vom 29. August 2019 | 16:03
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Ja, man kann es im Flugzeug mitbringen. Nein, es muss nur angemeldet werden. Vordrucke siehe hier!ZitatKönnen wir das Geld bar mit Flugzeug rüberbringen? Muss mann dann noch am Zoll irgendwas zahlen? :
#6
Antwort vom 29. August 2019 | 16:07
Von
Status: Schüler (497 Beiträge, 180x hilfreich)
ZitatDanke nochmal. :
Nochmal zurück zur ursprunglichen Frage: Können wir das Geld bar mit Flugzeug rüberbringen? Muss mann dann noch am Zoll irgendwas zahlen?
Natürlich können Sie das Geld auch in bar über die Grenze bringen (lassen). Einfuhrabgaben entstehen dabei auch nicht.
Mögliche anderweitige Steuern, wie z.B. die Schenkungssteuer so sie denn anfallen sollte, hebelt das allerdings nicht aus. Die sind dann ggf. doch noch zu entrichten. Das ist aber eine Sache, die vom Finanzamt festgelegt wird. Das FA sollte also auf keinen Fall "pflichtwidrig über steuererhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen" werden (Zitat: §370 AO ).
Das Geld ist auch bei der Einfuhr unaufgefordert anzumelden. Das bedeutet: Roter Kanal am Flughafen und gegenüber dem Zoll die vollständige Summe deklarieren. Die Anmeldeformulare sollten im Vorfeld ausgefüllt werden und stehen unter www.zoll.de zum Download bereit.
#7
Antwort vom 29. August 2019 | 16:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Und was ist hier genau gemeint mit der 'Meldepflicht '? Wo und Wie?
Und müssen die Dokumente (Belege über Mittelherkunft (z.B. Kontoauszug) übersetzt werden? Ich nehme an ja, aber auch mit Notar? Oder würde eine Übersetzung von Dolmetscher ohne Notar ausreichen?
Nichts von dem muss im Rahmen der Anzeige vorgelegt werden.
Es reicht ein einfacher Brief an das Finanzamt mit den in § 30 Abs. 4 ErbStG genannten Angaben. Weitere Informationen müssen nur dann vorgelegt werden, wenn das Finanzamt Rückfragen hat.
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