Guten Tag,
mein AG führt in wenigen Monaten ein neues Bürokonzept ein und die Mitarbeiter werden für 4 Tage pro Woche ins Homeoffice geschickt. Genau genommen bietet die neue Richtlinie hier völlige Flexibilität wo die Tätigkeit errichtet wird. Irgendwo hatte ich gelesen, dass bei einem Präsenztag pro Woche es keine erste Tätigkeitsstätte mehr gibt. Im Umkehrschluss heißt das für mich wieder rum, dass man bei einer Firmenwagenüberlassung nur noch die 1% de BLP versteuern muss. Ist mein Verständnis korrekt bzw. hätte zufällig jemand die Regelung ein Urteil zur Hand?
Danke
Fehlen einer ersten Tätigkeitsstätte -> Auswirkung auf Versteuerung des Firmenwagens
21. Juni 2023
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Frage vom 21. Juni 2023 | 12:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlen einer ersten Tätigkeitsstätte -> Auswirkung auf Versteuerung des Firmenwagens
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#1
Antwort vom 21. Juni 2023 | 12:37
Von
Status: Master (4588 Beiträge, 1093x hilfreich)
Jedenfalls ist das so, wenn es keine erste Tätigkeitsstätte gibt.
Im Übrigen wurde bei den 0,03% die Entfernungspauschale "gegengerechnet".
#2
Antwort vom 21. Juni 2023 | 17:33
Von
Status: Unbeschreiblich (46699 Beiträge, 16554x hilfreich)
ZitatIrgendwo hatte ich gelesen, dass bei einem Präsenztag pro Woche es keine erste Tätigkeitsstätte mehr gibt. :
Das ist nicht unbedingt so und in Deinem Fall eher nicht der Fall.
ZitatIm Umkehrschluss heißt das für mich wieder rum, dass man bei einer Firmenwagenüberlassung nur noch die 1% de BLP versteuern muss. :
Es werden dann nur 0,002% pro km und Anwesenheitstag versteuert.
-- Editiert von User am 21. Juni 2023 17:33
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#3
Antwort vom 22. Juni 2023 | 12:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Internet-Recherche ergab aber folgendes Zitat:
Zitat:Fehlen einer ersten Tätigkeitsstätte
Dabei kann die quantitative Betrachtung zu dem Ergebnis führen, dass es keine erste Tätigkeitsstätte gibt:
Arbeiten ArbeitnehmerInnen etwa vollständig im Homeoffice bzw. mobil oder lediglich einen Tag einer Fünf-Tage-Woche im Betrieb, fehlt es an einer ersten Tätigkeitsstätte. In diesem Fall sind gelegentliche Fahrten in den Betrieb daher nicht zusätzlich zu versteuern.
Was hat es damit auf sich?
#4
Antwort vom 22. Juni 2023 | 13:09
Von
Status: Unbeschreiblich (46699 Beiträge, 16554x hilfreich)
ZitatWas hat es damit auf sich? :
Ich gehe davon aus, dass der AN über den Arbeitsvertrag der Betriebsstätte zugeordnet ist. Dann ist dort auch dann seine erste Tätigkeitsstätte, wenn er diese an nur einem Tag in der Woche aufsucht.
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