Hallo zusammen,
mir ist leider beim Erstellen bzw. Absenden meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 aufgefallen, dass im Jahr zuvor etwas bei der Anlage AVEÜR 2018 schiefgelaufen ist.
Und zwar wurde irrtümlicher Weise ein um 'ein Jahr' zu niedriger Wert in der Spalte "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" eines beweglichen Wirtschaftsgutes eingetragen.
Das ganze hat jetzt weder letztes Jahr noch dieses Jahr einen Einfluss auf den Abschreibungsbetrag geghabt, aber es müsste natürlich trotzdem korrigiert werden.
Bescheid und Einspruchsfrist ist natürlich schon lange verstrichen.
Wie soll ich jetzt vorgehen? Reicht ein formloses Schreiben an den zuständigen Sachbearbeiter?
Besten Dank für eure Hilfe / Vorschläge.
Gruß Jon
Fehler AFA Steuererklärung 2018
31. Juli 2020
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Frage vom 31. Juli 2020 | 22:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler AFA Steuererklärung 2018
#1
Antwort vom 1. August 2020 | 00:38
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Da es nichts an der Höhe der Steuerfestsetzung ändert, wäre ein Einspruch unzulässig.
Ein formloses Schreiben reicht bzw. ein Einspruch in dem Jahr, in dem das FA EVENTUELL aus dem Grund nicht die entsprechende AfA anerkennen würde.
Und jetzt?
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