Fehler im Steuerbescheid? Student needs your help!!

27. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
rflorian90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler im Steuerbescheid? Student needs your help!!

Hallo Ihr Lieben!

Es geht um eine eingereichte Steuererklärung, dessen Bescheid ich in einem konkreten Punkt nicht nachvollziehen kann. Da ich mich aktuell in meinem Zweitstudium befinde (Vollzeit), habe ich einen Steuervortrag gemacht, in dem ich u.a. Studiengebühren, Lehrmaterial, etc. in den Werbungskosten angesetzt habe. Das wurde soweit akzeptiert. Jetzt bin ich allerdings noch auf 450€ Minijob-Basis bei meiner Uni arbeiten gewesen. Dessen vollständiger Bruttolohn (ca. 1.700 aus 2016) hat meine Steuerrückerstattung geschmälert, d.h. aus meinen ca. 11.000€ Rückerstattung (negative Einkünfte) wurde der vollständige Bruttoarbeitslohn i.H.v. 1.700€ abgezogen. Somit hätte ich mir im Prinzip nichts Dazuverdient, da ich den Lohn ja 1:1 abführe.

Nach Rückfrage beim Finanzamt, kam die Aussage, dass bspw. die angegebene "Entfernungspauschale" oder der "Beitrag zu Berufsverbänden" nicht dem Studium angerechnet werden kann, sondern nur meiner Minijob-Tätigkeit. Aus dieser unklaren Aussage, erschließt sich mir allerdings noch keine plausible Rechtfertigung. Meine Frage ist, ob mir jemand den Sachverhalt erklären kann und evtl. eine Tendenz hat, ob sich ein Wiederspruch lohnt. Vielen lieben Dank!!!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Wie wurde der Minijob denn versteuert? Pauschal durch den AG oder über Lohnsteuer durch den AN?

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#2
 Von 
rflorian90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey! Der Minijob wurde vom AG versteuert. Da habe ich sogar extra nochmal nachgefragt.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48406 Beiträge, 17074x hilfreich)

Zitat:
Nach Rückfrage beim Finanzamt, kam die Aussage, dass bspw. die angegebene "Entfernungspauschale" oder der "Beitrag zu Berufsverbänden" nicht dem Studium angerechnet werden kann, sondern nur meiner Minijob-Tätigkeit.


Werbungskosten, die im Zusammenhang mit einem Minijob stehen, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ kann es sein, dass der Minijob nicht pauschal versteuert wurde. Was steht denn im Steuerbescheid bei "Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit" als Bruttoarbeitslohn? 0€ oder 1.700€?

Zitat:
Somit hätte ich mir im Prinzip nichts Dazuverdient, da ich den Lohn ja 1:1 abführe.


Das ist natürlich Unsinn. Da hast Du die Wirkung des Verlustvortrages offenbar nicht richtig verstanden, denn das ist keineswegs eine Rückerstattung. Du bekommst also in keinem Fall beim Eintritt in das Arbeitsleben eine Steuererstattung in Höhe von 11.000€.
Außerdem wärst Du auch nicht der erste Student, bei dem ein derartiger Verlustvortrag bei Einstieg in das Arbeitsleben größtenteils wirkungslos verpufft.

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#4
 Von 
rflorian90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey! Unter "Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit" stehen 1.700€ als Bruttoarbeitslohn.
Ich verstehe den Verlustvortrag so, dass der "verbleibende Verlustvortrag" im Steuerbescheid die Summe ist, die ich nach dem Studium zurück erhalte. Habe ich das missverstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48406 Beiträge, 17074x hilfreich)

Zitat:
Unter "Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit" stehen 1.700€ als Bruttoarbeitslohn.


Dann hat sich Dein Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2% gespart und stattdessen auf "Steuerkarte" versteuert. Dann fällt keine Steuer an aber im Hinblick auf den Verlustvortrag ist das natürlich doof.

Solltest Du während des Studiums erneut einen Minijob ausüben, so sollte der pauschal versteuert werden. Darauf solltest Du bestehen. Im Zweifel wenn der AG unbedingt die 2% sparen will kannst Du besser selbst die pauschale Steuer übernehmen.

Zitat:
Ich verstehe den Verlustvortrag so, dass der "verbleibende Verlustvortrag" im Steuerbescheid die Summe ist, die ich nach dem Studium zurück erhalte. Habe ich das missverstanden?


Ja, das hast Du missverstanden. Der Verlustvortrag ist lediglich der Betrag, auf den keine Steuer erhoben wird. Je nach persönlichem Steuersatz bekommt man daher irgendetwas zwischen 0% und 42% des Betrages erstattet. Die 42% gelten nur, wenn Du gleich mit einem Spitzeneinkommen in das Berufsleben einsteigst, d.h. im ersten Jahr gleich >70.000€ verdienst.

Wenn man aber im ersten Jahr z.B. nur 12.000€ verdient, z.B. weil man erst im Oktober mit der Arbeit angefangen hat, dann ist ein Verlustvortrag in Höhe von 11.000€ futsch ohne dass man einen einzigen Cent Steuern gespart hat. Wenn Du in diesem Forum etwas suchst, findest Du mehrere derartiger Fälle mit genauer Erklärung, warum das so ist.

Zitat:
evtl. eine Tendenz hat, ob sich ein Wiederspruch lohnt.


Ein Einspruch lohnt sich nicht, auch wenn die Erklärung der Finanzbeamtin falsch war.

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#6
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

@hh: Das "Verpuffen" des Verslustvortrags kann man jedoch verhindern.
a) Sofern möglich, legt man das Examen im Febr/ März ab (war zu meiner Zeit noch möglich) und geht dann unmittelbar in Arbeit (sollte in der gegenwärtigen Wirtschaftslage kein großes Problem sein)

b) Falls a) nicht möglich ist, hält man sich durch Minijob (deine Ausführungen dazu sind zutreffend), kurzzeitige Beschäftigung oder Erspartes oder "Hotel Mama" oder wie auch immer über Wasser und nimmt am 1.1. des Folgejahres eine Vollzeitbeschäftigung an, vorausgesetzt, es bestehen keine Unterhaltsverpflichtungen o.ä. BAFöG und Sozialleistungen scheiden natürlich aus.

c) Falls die Vermögensverhältnisse hinreichend komfortabel sind (durch vorangehende Erbschaft oder Lottogewinn usw.), kann man auch eine längere Reise machen oder einfach mal ein paar Monate gar nicht arbeiten, allerdings nur, wenn das Geld dazu bereits vorhanden ist. Das ist auf jeden Fall eher zu empfehlen als eine vorschnelle Unternehmensgründung, die leider oft genug in der Insolvenz endet :(

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33352 Beiträge, 17417x hilfreich)

Falls a) nicht möglich ist, hält man sich durch Minijob (deine Ausführungen dazu sind zutreffend), kurzzeitige Beschäftigung oder Erspartes oder "Hotel Mama" oder wie auch immer über Wasser und nimmt am 1.1. des Folgejahres eine Vollzeitbeschäftigung an Kurzfristige Beschäftigungen sind steuerpflichtig und führen daher ebenfalls zum Verpuffen des VV. Und ansonsten hat man hier noch das Problem, das man irgendwie krankenversichert sein muß, was natürlich auch wieder Geld kostet.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48406 Beiträge, 17074x hilfreich)

Die Vorschläge von so475670-44 fallen aber unter das Motto "Steuern sparen, koste es was es wolle".

Nehmen wir mal an, dass der Fragesteller, wenn er denn ins Arbeitsleben eintreten kann etwa 2.000€/Monat netto verdienen kann. Die 11.000€ Verlustvortrag können zu einer Steuererparnis von ca. 4.000€ führen. Es ist dann ziemlich schräg, statt im Juli erst im Januar des Folgejahres mit dem Job anzufangen. Dann verzichtet man auf 12.000€ Nettoeinkommen um 4.000€ Steuern zu sparen.

Wer zuviel Geld hat, kann das machen, aber die meisten Leute sind nicht bereit auf 3€ zu verzichten um 1€ Steuern zu sparen.

Aber ich habe noch so ein tolles Steuersparmodell. Wenn Du in das Arbeitsleben eintrittst, dann solltest Du Deinem AG sagen, dass Du gerne für den Mindestlohn arbeiten würdest und nicht für das übliche Gehalt eines Akademikers. Das spart auch unglaublich viel Steuern. Und Gehaltserhöhungen solltest Du unbedingt ablehnen, denn jede Gehaltserhöhung führt dazu, dass Du mehr Steuern zahlen musst.

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