Hallo Forum,
ich erhalte vor etwas mehr als einer Woche meinen Steuerbescheid
aus 2002. Der Erstattungsbetrag lag etwas unter meinen Erwartungen. Bei der Prüfung stellte ich fest, dass unter der Auflistung der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben ein Abzug von € 523.- für erstattete Kirchensteuer aufgeführt war. Dieser Abzug minderte entsprechend meine Steuerrückzahlung. In meinem Steuerbescheid aus 2001 war so ein Abzug nicht enthalten, so dass ich einen Antrag auf Änderung wegen offentsichtlicher Unrichtigkeit bei zuständigen Finanzamt gestellt habe. 2 Tage später erhielt ich einen Anruf eines Finanzbeamten, der mir erklärte der Betrag stamme aus dem Bescheid 2000, der mir am 05.02.2002 zugestellt wurde. Er bat mich meinen Antrag schriftlich zurückzuziehen. Ich sagte ihm zu mich nach Prüfung der Angelegeheit zu melden.
Tatsächlich entspricht dieser Betrag exakt der Kirchensteuer, die mir damals erstattet wurde. Bei der Durchsicht der Bescheide der letzten Jahre konnte ich feststelllen, das des Öfteren Beträge aus zurückliegenden Steuererstattungen hier abgezogen wurden. Dies aber sehr unregelmäßig und eine Übereinstimmung mit einem Erstattungsbetrag an Kirchensteuer kommt nur in 2 Fällen vor.
Nun zu meiner Frage:
Ist es generell Richtig Kirchensteuererstattungen aus Vorjahren unter den voll abzugsfähigen Sonderausgaben gegenzurechnen?
Wenn ja gibt es hierzu ein bestimmtes Schema nach dem die Finanzämter vorgehen? Denn aus meinen Bescheiden ist keines zu erkennen. Oder spielen da noch andere Faktoren eine Rolle.
Sollte ich meinen Antrag zurückziehen?
Vorab Danke für Ihre Antworten
Gruaa Micháel K
Fehler in Steuerbescheid
2. Dezember 2003
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Frage vom 2. Dezember 2003 | 19:00
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 1x hilfreich)
Fehler in Steuerbescheid
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2003 | 10:48
Von
Status: Unbeschreiblich (48406 Beiträge, 17074x hilfreich)
Es ist richtig, dass die erstattete Kirchensteuer mit der gezahlten Kirchensteuer verrechnet wird.
Dabei kommt es auf den Zahlungsfluss an. Die 523 EUR hast Du im Jahr 2002 erstattet bekommen. Auch wenn es eine Erstattung aus der Steuererklärung 2000 war, so wird sie mit den Zahlungen des Jahres 2002 verrechnet.
Der Finanzbeamte hat also recht. Den Antrag solltest Du zurückziehen.
Was die früheren Bescheide angeht, so ist es leider jetzt für einen Einspruch zu spät. Aber vielleicht findest Du bei der Berücksichtigung des Zahlungsflusses doch noch eine Erklärung für die angerechneten Beträge.
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