Fehler in der Steuererklärung/Einkommensteuer

5. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
urlhaus1
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Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)
Fehler in der Steuererklärung/Einkommensteuer

Wir werden mit meiner Frau seit 45 Jahren gemeinsam steuerlich veranlagt.
Wir haben immer treu unsere Steuer gezahlt und brauchten nie etwas nachzahlen !
Jetzt haben wir den Fehler gemacht und getrennte Veranlagung ausgefüllt und unterschrieben eingereicht !
Bei uns hat sich steuerlich gegenüber den Vorjahren nichts geändert !

Sollen jetzt laut Bescheid 3600 € nachzahlen !


Habe erst telefonisch, dann schriftlich Einspruch eingelegt , mit der Bitte uns wieder gemeinsam zu veranlagen.
Wir haben gemeinsam unterschrieben.
Zu diesem Schreiben haben wir noch den Mantelbogen (erste und letzte Seite) ausgefüllt und beide unterschrieben versandt .

Danach haben wir wieder einen Bescheid (Erhebungsstelle) bekommen (jetzt Mahnbescheid mit Mahngebühren).
Somit sollen wir jetzt über 3600 € nachzahlen.
Was kann ich noch tun ?
Wie haben zwar einen Fehler gemacht, diesen aber sofort telefonisch und schriftlich korrigiert !
Danke




26 Antworten
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#2
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

1 Steuerbescheid
Mahnung war an mich - Datum der Mahnung 02.06.2017
Morgen werde ich den Bearbeiter und die Erhebungsstelle anrfufen !

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5918 Beiträge, 2612x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Jetzt haben wir den Fehler gemacht und getrennte Veranlagung ausgefüllt und unterschrieben eingereicht


Wieso?

Zitat (von urlhaus1):
Sollen jetzt laut Bescheid 3600 € nachzahlen


Darf ich mal raten? Nur ein Ehepartner hat Einkommen.

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#4
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

so ist es,
das war aber schon vorher so !

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#5
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

ds haben wir am 12.04. geschrieben:


Wie telefonisch am 12.04.2017 vereinbart,
erheben wir Einspruch gegen die von uns eingereichte,
getrennte Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016
und die an uns gesandten Bescheide
Steuernummer .............................

Wir bitten, die Einkommensteuererklärung für 2016 in eine gemeinsame Steuererklärung
(wie es sonst immer war)
für mich , .................. und meine Ehefrau , ......................
zu ändern.
Anbei der von ihnen geforderte, ausgefüllte Mantelbogen.

Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------------

dann kam erstmal nichts vom Finanzamt, bis am 02.06.2017 die Mahnung über 3661,42 €

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#7
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

ich habe doch am 12.04. sofort telefonisch geantwortet und obiges Schreiben am 12.04. versandt !!!

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#9
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

danke, melde mich

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#10
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5388 Beiträge, 1285x hilfreich)

Ich habe nicht erkennen können, dass der Bescheid vom 12.04. datiert.
Ansonsten gilt, erst drei Tage zu addieren, bevor man die einmonatige Einspruchsfrist berechnet. Da der 15.04. jedoch ein Samstag war, begann die Einspruchsfrist am 17.04. und endete m.A.d. 16.05.! Bitte korrigiert mich, falls ich mich irre!

Als Hinweis für Sie, urlhaus1: Einsprüche können nie telefonisch, sondern nur schriftlich oder an Amtsstelle zur Niederschrift erklärt werden! Das wäre nur im Rahmen eines sogenannten Antrags auf schlichte Änderung möglich.
Der Einspruch hemmt nicht die Vollziehung, d.h., die Nachzahlung müsste trotzdem geleistet werden!
Es sei denn, wie Eugenie schon schrieb, Sie beantragen auch die Aussetzung der Vollziehung. Hierfür isat aber der Einspruch Voraussetzung. Ein Antrag auf schlichte Änderung würde nicht reichen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#11
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)


das haben wir doch geschrieben !!!
Habe erst telefonisch, dann schriftlich Einspruch eingelegt , mit der Bitte uns wieder gemeinsam zu veranlagen.
Wir haben gemeinsam unterschrieben.
Zu diesem Schreiben haben wir noch den Mantelbogen (erste und letzte Seite) ausgefüllt und beide unterschrieben versandt .

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#12
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5388 Beiträge, 1285x hilfreich)

Was? Dass der Bescheid vom 12.04. datiert? Habe ich dann wohl überlesen!

Nochmal: Ihr Anruf war kein Einspruch! Vermutlich war ja noch alles frist- und formgerecht. Sollte daher eher ein Hinweis für andere oder das nächste Mal sein.
Um die Vollziehung des Bescheides bis zur abschließenden Bearbeitung des Einspruchs aussetzen zu lassen, ist aber eben der von Eugenie benannte Antrag erforderlich und für den muss zuvor ein frist- und formgerechter Einspruch eingelegt worden sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#13
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)


Habe erst telefonisch, dann schriftlich Einspruch eingelegt , mit der Bitte uns wieder gemeinsam zu veranlagen.
Wir haben gemeinsam unterschrieben.
Zu diesem Schreiben haben wir noch den Mantelbogen (erste und letzte Seite) ausgefüllt und beide unterschrieben versandt .

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#14
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5388 Beiträge, 1285x hilfreich)

Hatte ich verstanden!

Zitat:
Vermutlich war ja noch alles frist- und formgerecht. Sollte daher eher ein Hinweis für andere oder das nächste Mal sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#15
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo urlhaus1,

irgendwie verstehst du es immer etwas falsch. Die Anmerkung, das Einsprüche telefonisch nicht möglich sind, war doch nur eine Randbemerkung.

Der Hauptpunkt ist, warum du die Monatsfrist verstreichen lassen hast ohne nochmal nachzuhaken; insbesondere bei der genannten Summe sollte man das unbedingt tun. Schließlich könnte der Einspruch auch einfach nicht angekommen sein.

Stefan

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#16
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

wenn der Einspruch nicht eingegangen sein sollte, warum sollte die Post vom Finanzamt denn eingegangen sein ???

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#17
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

wer weiß dennn etwas von einer Monatsfrist ?

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#18
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Mahnbescheid ist nach Telefonat laut bearbeitendem Steuerbeamten auf 0 gesetzt und kommt in den nächsten Tagen schriftlich.
Die Erhebungsstelle hat noch nichts davon (Pfingsten) , die Dame hat sich aber bei dem bearbeitenden Beamten versichert, dass es so ist und nach Erhalt bekomme ich Nachricht.
Danke

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#19
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2672 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Der Mahnbescheid ist nach Telefonat laut bearbeitendem Steuerbeamten auf 0 gesetzt und kommt in den nächsten Tagen schriftlich.
Die Erhebungsstelle hat noch nichts davon (Pfingsten) , die Dame hat sich aber bei dem bearbeitenden Beamten versichert, dass es so ist und nach Erhalt bekomme ich Nachricht.
Danke

Vorsicht!!! Da kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt war, sind bereits Säumniszuschläge wegen der nicht entrichteten Steuer Kraft Gesetzes angefallen! Diese bleiben bestehen, auch wenn die Nachzahlung auf Null herabgesetzt wird, bzw. werden verrechnet, wenn es auf Grund der Zusammenveranlagung zu einer Erstattung kommt!

Hier kann (nur) ein Erlassantrag gestellt werden!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#20
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

die Nachzahlung wird nicht auf 0 gesetzt, sondern der Steuerbescheid !

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2672 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
die Nachzahlung wird nicht auf 0 gesetzt, sondern der Steuerbescheid !
Auch das spielt keine Rolle! Die Steuer war festgesetzt, sie war fällig, es wurde keine Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und die Steuer wurde nicht gezahlt! Die Säumniszuschläge sind somit kraft Gesetzes angefallen! Da hilft kein Zettern und kein Klagen und auch kein Einspruch, sondern nur ein Erlassantrag!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#22
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

Der Finanzamtler hat mir eindeutig gesagt, dass der Steuerbescheid auf 0 gesetzt ist !!

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#23
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
wenn der Einspruch nicht eingegangen sein sollte, warum sollte die Post vom Finanzamt denn eingegangen sein ???
Welche Post meinst du? Oben lese ich nichts davon.

Zitat:
wer weiß dennn etwas von einer Monatsfrist ?
Die steht doch sogar auf dem Bescheid.
Aber selbst nicht, Verjährungsfristen hat man zu kennen, genauso wie Gesetze.

Zitat:
Der Finanzamtler hat mir eindeutig gesagt, dass der Steuerbescheid auf 0 gesetzt ist !!
Du hast da wieder was nicht verstanden.
Auch wenn die Steuer auf Null gesetzt wird bestand einmal die Forderung über 3600 Euro. Wenn du der nicht rechtzeitig nachkommst fällt - automatisch - ein Säumniszuschlag an. Und da es hier schon einen Mahnbescheid gibt dürfte das "Rechtzeitig" wohl nicht mehr möglich sein.

Stefan

PS: Ich hätte den Betrag übrigens zur Sicherheit gezahlt (man muss aber natürlich entsprechend liquide sein).

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#24
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5388 Beiträge, 1285x hilfreich)

Zitat:
wer weiß dennn etwas von einer Monatsfrist ?


Jeder Steuerbescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung haben. Die ist nicht nur aus optischen Gründen da!
Ein Steuerbescheid beinhaltet mehr als nur eine Tabelle, aus der Nachzahlung oder Erstattung hervorgehen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2672 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von urlhaus1):
Der Finanzamtler hat mir eindeutig gesagt, dass der Steuerbescheid auf 0 gesetzt ist !!
Da die Säumniszuschläge auch nicht im Steuerbescheid ausgewiesen werden, stimmt diese Aussage ja auch! Trotzdem wird hier irgendwann eine Mahnung über voraussichtlich 72 Euro (1% je angefangener Monat) ins Haus flattern!

Deshalb nochmal der Rat: Kontakt mit FA aufnehmen und Erlassantrag stellen!

Zitat (von reckoner):
PS: Ich hätte den Betrag übrigens zur Sicherheit gezahlt (man muss aber natürlich entsprechend liquide sein).
Ich hätte
a) mir die Sache durchgerechnet BEVOR ich die Einzelveranlagung wähle,
b) wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, Aussetzung der Vollziehung beantragt!

Ein klassischer Fall, in dem "keine Steuerberatung" eventuell teurer kommt als z.B. die Mitgliedschaft bei einer LoHi!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
urlhaus1
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 14x hilfreich)

gerade mit dem Finanzamt telefoniert !
Wird mit dem Tag des Bescheides auf 0 gesetzt, also keine Mahngebühren.

0x Hilfreiche Antwort

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