Fehler zu meinen Gunsten bei der Steuerfestsetzung für 2016

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
dschalper
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler zu meinen Gunsten bei der Steuerfestsetzung für 2016

Guten Tag,
das Finanzamt hat sehr offensichtlich einen Fehler zu meinen Gunsten bei der Steuerfestsetzung für 2016 gemacht. Sprich, ich bekomme bzw. habe eine sehr viel höhere Gutschrift bekommen, als korrekt wäre. Genauer gesagt, das Finanzamt hat die für 2016 entrichtete Lohnsteuer/Solidaritätszuschlag quasi doppelt genommen u. erstattet mir somit nun den Betrag einer kompletten Jahres-Lohnsteuer. Die Einkommensteuererklärung ist meiner Meinung nach aber korrekt gewesen. Zumindest habe ich sie so erstellt u. ausgefüllt, wie all die Jahre zuvor auch. Und da gab es bisher nie einen solchen "Fehler" in der Steuerfestsetzung u. auch keine "Klagen aufgrund eventuell falscher Daten" vom Finanzamt.

Nun meine Frage .. ist man verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen? Falls nicht, wie lange (Monate/Jahre) kann das Finanzamt eventuell den Betrag zurückfordern bzw. von sich aus die Steuerfestsetzung korrigieren. Selber müsste man ja innerhalb eines Monats einen Einspruch geltend machen.

Danke u. Gruss - Dirk

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2058 Beiträge, 1183x hilfreich)

Eine Pflicht, das FA auf Fehler hinzuweisen, besteht nicht. Wenn sich der Fehler nur auf den Abrechnungsteil bezieht, müssten m.E. die Fristen der Zahlungsverjährung greifen (§ 228 ff. AO ), so dass das FA fünf Jahre Zeit zur Berichtigung hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

So ist es, kann Tom998 bestätigen.

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