Ferienjob, Stipendium, abeschlossene Berufsausbildung, Kinderfreibetrag, ...

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
ObiWaan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienjob, Stipendium, abeschlossene Berufsausbildung, Kinderfreibetrag, ...

Hallo zusammen!

Ich habe ein paar Fragen bezüglich der Steuern und v.a. auch dem sog. Kinderfreibetrag/Kindergeld. Ich habe mich schon etwas belesen zu den Themen, allerdings habe ich nirgends diese Kombination der Umstände gefunden, sodass ich hier nochmal um Rat bitten möchte. :)

Folgende Situation:
- 24 Jahre alt, abgeschlossenes Abitur
- abgeschlossene Berufsausbildung als Mechatroniker (Frühjahr '16)
- seit August '16: Studium begonnen (in Verbindung mit einem nicht-staatlichen Stipendium (kein "Deutschland-Stipendium")

Nun stehen die Semesterferien vor der Tür und ich würde gerne einen Monat in der Firma arbeiten. Immer wieder lese ich von dem sog. Kinderfreibetrag. Mein Vater ist seit diesem Jahr wieder in Steuerklasse 2.
Es gibt ja, soweit ich weiß, einen gewissen Freibetrag etwas über 8000€ im Jahr.
- Wird das Geld aus meinem Stipendium (~430€ netto/Monat) darauf schon angerechnet?
- Gilt mein verdientes Geld innerhalb dieses Monats (ein Gesellengehalt) noch als steuerfrei - da kein regelmäßiges Einkommen?
- Darf ich mehr dementsprechend mehr als 20 Wochenstunden arbeiten?

Vielleicht kann hier jemand etwas Licht ins Dunkle bringen - ich blicke da leider nicht ganz durch!

Vielen Dank schon einmal :)

LG ObiWaan

-- Editier von ObiWaan am 22.01.2017 13:14

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8 Antworten
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#2
 Von 
ObiWaan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Eugenie,

vielen Dank für deine Antwort. Das bedeutet, mein Studium wird also als "mehraktige Berufsausbildung" und dementsprechend als Erstausbildung anerkannt? Oder ist es von Relevanz, dass ich vom Februar '16 bis einschließlich Juli '16 als Geselle gearbeitet habe?

Bezieht sich das "steuerfrei" auf die Lohnsteuer? Auf die 500€ aus dem Stipendium zahle ich lediglich Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Zusammenfassend bedeutet das, wenn ich das alles richtig verstanden habe, dass ich pro Jahr ~8800,00€ verdienen kann, ohne dass Abzüge beim Kindergeld entstehen?

Eine letzte Frage habe ich noch - ändert sich in dieser Hinsicht noch etwas für mich, wenn ich mein 25. Lebensjahr vollendet habe? Darf ich dann während meines Studiums soviel verdienen, wie ich möchte/kann?

LG ObiWaan

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#4
 Von 
ObiWaan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein, ich bin in keiner dualen Ausbildung/Studium. Ich habe meine Berufsausbildung vor einem Jahr abgeschlossen und bin nun im Vollzeitstudium. Das Stipendium wird meines Wissens nach versteuert, da es nicht aus öffentlichen Einrichtungen bzw. Mitteln stammt.

Wie kann ich nun prüfen, ob Abzüge entstehen? Rechne ich alles (Stipendium, Kindergeld, Waisenrente (hatte ich im Eingangspost vergessen zu erwähnen)) zusammen, mal 12 Monate und schaue dann, ob ich unter den 8800€ bleibe?

Danke nochmals,

LG ObiWaan

//Edit: Unter der mehraktigen Ausbildung wird z.B. die Berufsausbildung mit zeitnaher, anschließender Meister-/Technikerschule oder eines Studium in die gleiche Fachrichtung verstanden. Zuvor war es wohl so, dass nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die "Erst"-ausbildung abgeschlossen war und das Kindergeld damit wegfiel. Seit 2014(?) zählt das direkt anschließende Studium aber ebenfalls noch zu der Erstausbildung.

-- Editiert von ObiWaan am 22.01.2017 21:26

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#5
 Von 
ObiWaan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin!

Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen, ich bekomme:

- 420€ aus nicht-öffentlichen Stipendium (nicht steuerfrei!)
- ca 120€ Halbwaisenrente
- Kindergeld (noch ein halbes Jahr - das sollte ja aber irrelevant sein?!)

Die Beträge bekomme ich ausbezahlt. Fließt das Geld aus dem Stipendium nun genauso ein wie die Waisenrente - das Kindergeld aber nicht? Und damit darf ich dann nicht über die 8820€ (2017) drüber kommen? Was passiert, wenn ich darüber komme?

Über eine klärende Antwort wäre ich sehr dankbar - ich blicke da nicht durch!

Liebe Grüße
Obi

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von ObiWaan):
Oder ist es von Relevanz, dass ich vom Februar '16 bis einschließlich Juli '16 als Geselle gearbeitet habe?


2016 ist vorbei, da kann man in Kürze seine Einkommensteuererklärung machen.

Zitat (von ObiWaan):
Und damit darf ich dann nicht über die 8820€ (2017) drüber kommen?


Doch darf man.

Zitat (von ObiWaan):
Was passiert, wenn ich darüber komme?


Dann zahlt man ggf. Steuern. Werbungskosten und Beiträge zur Sozialversicherung können abgesetzt werden.

Zitat (von ObiWaan):
Auf die 500€ aus dem Stipendium zahle ich lediglich Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.


Das würde mich doch sehr wundern. Hier würde ich mal einen Antrag auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht stellen. Man sollte in der studentischen Krankenversicherung sein und gut ist.

Zitat (von ObiWaan):
Das Stipendium wird meines Wissens nach versteuert, da es nicht aus öffentlichen Einrichtungen bzw. Mitteln stammt.


Eine verbindliche Auskunft erteilt einem das örtliche Finanzamt.

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#7
 Von 
ObiWaan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Retels,

Danke für deine Antwort. Ich habe auf meiner Abrechnung nachgeschaut, es wird so versteuert wie ich es angegeben habe. Ich werde im Laufe des Tages mal beim Finanzamt nachfragen.

LG Obi

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von ObiWaan):
Danke für deine Antwort. Ich habe auf meiner Abrechnung nachgeschaut, es wird so versteuert wie ich es angegeben habe. Ich werde im Laufe des Tages mal beim Finanzamt nachfragen.


https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/ofd-einzelaspekte-zur-steuerfreiheit-von-stipendien_164_282018.html

Zur Sozialversicherungspflicht wird sich das Finanzamt dagegen nicht äußern.

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