Ferienwohnung im Ausland kaufen. Muss man in Deutschland Steuer zahlen?

13. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb457951-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienwohnung im Ausland kaufen. Muss man in Deutschland Steuer zahlen?

Wenn ich als deutscher eine ferienwohnung im nicht eu land kaufe, muss ich für diese wohnung dann in irgend einer form steuern oder gebühren zahlen?

Bzw. muss ich den kauf hier in Deutschland bei irgend einer Behörde melden?

-- Editiert von Moderator am 13.01.2019 17:33

-- Thema wurde verschoben am 13.01.2019 17:33

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wenn ich als deutscher eine ferienwohnung im nicht eu land kaufe, muss ich für diese wohnung dann in irgend einer form steuern oder gebühren zahlen? Keine Ahnung - ob das betreffende Land Grunderwerbssteuer verlangt, kann hier keiner wissen.
Bzw. muss ich den kauf hier in Deutschland bei irgend einer Behörde melden? Den Kauf nicht, die Erträge aus der Vermietung schon, falls Sie keine 100%ige Eigennutzung planen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
muss ich für diese wohnung dann in irgend einer form steuern oder gebühren zahlen?


Das hängt davon ab, wie die Besteuerung der Ferienwohnung in dem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist. In den meisten Fällen unterliegen solche Einkünfte dem Progressionsvorbehalt in Deutschland und müssen daher in der Steuererklärung angegeben werden.

Welche Steuern und Gebühren in den ausländischen Staat anfallen ist natürlich ebenfalls zu prüfen.

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von fb457951-97):
Wenn ich als deutscher eine ferienwohnung im nicht eu land kaufe, muss ich für diese wohnung dann in irgend einer form steuern oder gebühren zahlen?

Dazu müsste man schon wissen, in welchem Land...
Da kann z.B. eine Grunderwerbssteuer fällig werden. Praktisch überall wird Grundsteuer fällig. Und häufig auch noch Vermögenssteuer.
Zitat:

Bzw. muss ich den kauf hier in Deutschland bei irgend einer Behörde melden?

Nur wenn aus der Vermietung o.ä. Einkünfte erzielt werden, oder steuerpflichtige "Spekulationsgewinne" beim Wiederverkauf.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
fb457951-97
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Das ich im Ausland dann Grundsteuer zahlen muss, ist mir klar.
Es handelt sich um die Türkei.

Ich wollte wissen, ob ich für die wohnung dann noch zusätzlich hier in Deutschland noch grundsteuern oder ähnliches für die wohnung zahlen muss oder nur in der Türkei steuern anfallen. Die wohnung soll nur rein privat genutzt und nicht vermietet werden.

Also muss ich in diesem Fall in Deutschland weder die Wohnung melden noch irgendwelche Steuern oder ähnliches hier in Deutschland zahlen?

Vielen Dank.

-- Editiert von fb457951-97 am 14.01.2019 09:12

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Die wohnung soll nur rein privat genutzt und nicht vermietet werden.


Dann fallen in Deutschland keine Steuern an und die Wohnung muss auch nicht einer deutschen Behörde gemeldet werden.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn man Sozialleistungen beantragt und in dem Zusammenhang nach Vermögenswerten gefragt wird. Dann gehört die Wohnung in der Türkei natürlich auch zu den anzugebenden Vermögenswerten.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das ich im Ausland dann Grundsteuer zahlen muss, ist mir klar. Es handelt sich um die Türkei. Nicht nur die alljährliche Grundsteuer, auch die viel höhere, aber dafür nur einmal anfallende GrundERWERBsteuer: http://www.prima-alanya.de/1kaufnebenkosten.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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