Fernabitur und §12 EStG

24. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
witchblade
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 38x hilfreich)
Fernabitur und §12 EStG

Hallo zusammen,

Was bedeutet der § 12 EStG genau im Zusammenhang mit Fernabitur?

Wenn jemand bereits eine Ausbildung gemacht hat und dann neben der Arbeit einen höherwertigen Schulabschluß anstrebt
sollte dieser §12 doch nicht mehr greifen, da hier nur immer von Erstausbildung die Rede ist.

Kann mir das jemand bitte näher erläutern?

vielen Dank


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Ein Fernabitur ist als Sonderausgabe absetzbar, was für Sie, da Sie ja offenbar zu versteuerndes Einkommen haben, sogar noch günstiger ist, als wenn die Kosten als Werbungskosten abzusetzen wären. Siehe hier: http://www.fernstudi.net/blogs/so-holt-ihr-bei-der-einkommensteuererklaerung-das-maximale-aus-eurem-fernlehrgang-raus Zu beachten wäre noch, daß die im Link genannte Obergrenze von 4000 Euro pro Jahr jetzt bei 6000 Euro liegt.

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