Ich mache seit 1,5 Jahren ein Fernstudium mit einem Abschluss an der IHK (Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin).
Letztes Jahr habe ich ca. 500 EUR für die Prüfung und Hotelkosten am Seminarort gezahlt-kann ich diese als Sonderausgabe geltend machen oder nur als Werbekosten? Eine Ausbildung habe ich schon gemacht, das Studium ist eine Aufstiegsfortbildung.
Das Problem ist, wenn ich es als Werbekosten geltend mache, komme ich gar nicht über die Werbekostenpauschale.
Kann ich die Fahrtkosten (Nach Nürnberg) mit einer Kilometerpauschale absetzen?
Gibt es eine Verpflegungspauschale, die ich absetzen kann?
Fernstudium als Sonderausgabe?
23. März 2011
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Frage vom 23. März 2011 | 12:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 23. März 2011 | 16:59
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Es handelt sich um Werbungskosten (nicht Werbekosten).
Die Fahrtkosten für den Privat-PKW können mit 0,30 EUR pro KM angesetzt werden. Es gelten die üblichen Verpflegungspauschalen gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG
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