Festplatten abschreiben

29. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
Festplatten abschreiben

Ein bisher privat genutzter PC wird verwendet, ein Kleingewerbe (umsatzsteuerbefreit) wurde frisch angemeldet.
In dem PC befinden sich fünf 2-4 Jahre alte Festplatten. Der Gewerbetreibende "traut" diesen Festplatten nicht mehr recht über den Weg und möchte deshalb 4 neue Festplatten zum Stückpreis von je 100 € anschaffen.
Kann er diese 400 als Instandsetzungskosten verbuchen?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14961 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

quote:
Instandsetzungskosten
Ja, das ist möglich, die Höhe der Ausgaben ist dann auch egal (keine GWG-Grenze). Der vorhandene PC sollte aber bereits entsprechend viele Festplatten haben, imho wirst du das im Zweifel auch belegen müssen. Es ist nicht sehr logisch, funktionstüchtige Festplatten auszutauschen, insbesondere bei redundanter Benutzung (dass beide Platten genau zur selben Zeit kaputt gehen, ist doch sehr unwahrscheinlich).

Siehe dazu auch dies hier: Klicktipps , speziell der Absatz "Reparatur oder Erweiterung".

PS: Im anderen Thread bin ich davon ausgegangen, das ein neuer PC angeschafft werden soll, oder aber ein alter "normaler" PC existiert (mit "normaler" Anzahl an Festplatten), der aufgerüstet wird.

MfG Stefan

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#2
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Der alte PC existiert tatsächlich mit 5 Festplatten. Ich persönlich bin nicht der Meinung, dass das exotisch ist. Wer viel mit Videodateien (Urlaubsvideos) herumwerkelt, kennt das Platzproblem. Wer es sicher mag, setzt dann auch lieber auf mehrere kleine Festplatten als auf 1-2 große um das Risiko des Datenverlusts zu reduzieren (bzw. die Menge an Daten die verloren geht zu reduzieren, wenn nicht redundant gespeichert wird, Beispiel: Eine 1000 GB Festplatte geht kaputt -> 1000GB Videos sind verloren. Eine von fünf 200 GB Festplatten geht kaputt -> nur 200 GB Videos sind verloren).

Bei Klicktipps heisst es zu Festplatten:
"Festplatte ist defekt oder kurz vor einem Ausfall und muss ersetzt werden"

Bei Festplatten kann man einen Ausfall naturgemäß aber nur schwer vorhersagen, da es keine sichtbaren Verschleißerscheinungen gibt. Aus diesem Grund möchte ich auf Nummer sicher gehen und mit einem frischen Satz starten.

Muss für Instandsetzungen den zwingend etwas defekt sein?
Oder müsste man das im vorliegenden Fall dann anders nennen?

-- Editiert am 29.07.2009 23:51

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14961 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

vorweg, ich spekuliere hier auch nur, was das FA oder ein Betriebsprüfer denken könnte (dem wird vermutlich dein Nebenkriegsschauplatz "Kindergeld" egal sein).

Mit einer "kurz vor dem Ausfall" stehenden Festplatte ist bei Klicktipps imho gemeint, dass sie bereits ungewöhnliche Geräusche macht oder viele fehlerhafte Sektoren hat. Ob man das (glaubwürdig) gleich für alle Platten sagen kann?

Deine Argumentation bezüglich mehrerer kleiner Platten im Gegensatz zu einer großen ist natürlich logisch. Wenn aber von einer 1GB-Platte auf 5 zu je 200MB umgestellt wird, könnte es als Verbesserung/Modernisierung des Systems gelten. Da dein alter PC aber bereits 5 Stück hat, ist das hier kein Problem.

quote:
Muss für Instandsetzungen den zwingend etwas defekt sein?
Im Nachhinein wird niemand verlangen können, dass du das beweisen kannst. Du hast die defekten Platten einfach entsorgt ;) . Mit "belegen" meinte ich eher, dass du z.B. eine Rechnung von dem PC haben solltest, aus der hervorgeht, dass es auch vor dem Austausch bereits ein Multifestplatten-System war.

Tricks, wie etwa einen alten PC zu kaufen und dann schrittweise zu erweitern, können funktionieren, aber sicher ist das natürlich nicht. Im Gegensatz zu den Mustermann-Tipps (im anderen Thread) wäre ein solcher Versuch aber in der Regel keine Steuerhinterziehung.

MfG Stefan

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2578x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Was soll eigentlich mit den alten Festplatten passieren ?

Werden die überspielt ?


Das was relevant für den gewerblichen Betrieb ist, wird auf die neuen Platten übertragen. Danach könnte man sie ja in der Verwandschaft aufteilen...


Zitat:
Deine Argumentation bezüglich mehrerer kleiner Platten im Gegensatz zu einer großen ist natürlich logisch. Wenn aber von einer 1GB-Platte auf 5 zu je 200MB umgestellt wird, könnte es als Verbesserung/Modernisierung des Systems gelten. Da dein alter PC aber bereits 5 Stück hat, ist das hier kein Problem.


Im Zuge der technischen Entwicklung und dem Verfall der Preise macht es aber eigentlich keinen Sinn identische Festplatten zu kaufen.
Wenn 5 x 250 GB bzw 500 GB verbaut ist und jetzt sollen 5 x 1500 GB eingebaut werden,...
Ich wil damit sagen, dass vor 2-4 Jahren Festplatten 250er und 500er Festplatten so teuer waren wie heute 1500er.

-- Editiert am 30.07.2009 11:56

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#6
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2578x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14961 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dafür wäre dann aber ein Entnahmewert anzusetzen.
Und vorallem wäre es imho dann keine Instandsetzung mehr. Wie ich bereits sagte, ich würde die alten Platten entsorgen.

quote:
Im Zuge der technischen Entwicklung und dem Verfall der Preise macht es aber eigentlich keinen Sinn identische Festplatten zu kaufen.
Identisch - im Sinne der Größe - ist, denke ich, auch gar nicht nötig, da im Laufe der Zeit auch die Daten umfangreicher werden (auf eine Platte von vor 10 Jahren passt heute nicht einmal ein Betriebssystem). Der Verwendungszweck sollte aber der Gleiche sein. Also nicht vorher Internetrechner und nachher Datenbankserver.

MfG Stefan

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#8
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

An sich schön und gut aber dein Sicherungskonzept solltest du grundlegend überdenken.

Hast du bisher 5x200GB wäre es doch sinnvoll 4x500GB (oder wenn mehr benötigt wird halt 4x1000GB) anzuschaffen und zusätzlich einen RAID Kontroller oder ein geeignetes Gehäuse für ein 2 Platten RAID. Somit hast du zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

Die Modernisierung wird durch das FA nicht mehr in Frage gestellt und deine Daten sind sinnvoll gesichert.

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#9
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Die Modernisierung wird durch das FA nicht mehr in Frage gestellt und deine Daten sind sinnvoll gesichert.


Was genau meinst du damit?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altariq
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 18x hilfreich)

Dies schrieb ich in Bezug auf das bereits oben genannte, wenn das FA es ggf. nicht anerkennt, noch funktionstüchtige Festplatten durch gleichwertige zu ersetzen.

Ich verstehe aber so oder so nicht. Die Platten scheinen doch alle ca. 3 Jahre alt zu sein, was der Abschreibungsdauer entspräche. Somit kann doch ohne Probleme neu gekauft und abgeschrieben werden.



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Ich verstehe aber so oder so nicht. Die Platten scheinen doch alle ca. 3 Jahre alt zu sein, was der Abschreibungsdauer entspräche. Somit kann doch ohne Probleme neu gekauft und abgeschrieben werden.


Da das Kleingewerbe ja jetzt erst angemeldet wird, ist der vorhanden PC folglich bislang rein privat genutzt worden - da wurde noch nie etwas abgeschrieben.
Die zu ersetzenden Platten sind 4 Jahre alt.

Was mir noch nicht klar ist: gibt es einen Unterscheid zwischen Instandsetzung und Modernisierung?



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