Hallo,
ich habe im Jahr 2011 Aktien mit Gewinn verkauft auf den eine Kapitalertragsteuer angefallen ist, die damals auch von meiner Bank abgeführt wurde.
Der entsprechende Pauschfreibetrag wurde zuvor berücksichtigt.
Mir ist leider erst in diesem Jahr aufgefallen, dass ich mir die damals abgeführte Kapitalertragsteuer von meinem Finanzamt rückgeltend machen kann.
Zu meiner damaligen Situation:
Ich war im gesamten Jahr 2011 in einem 450 € Minijob beschäftigt und ab Oktober 2011 als Student eingeschrieben.
Meine Aktien habe ich Anfang Januar 2011 veräußert.
Nach Abzug des Pauschfreibetrags wurden hieraus von meiner Bank 156 € Kapitalertragsteuer abgeführt.
Bislang ging ich davon aus, dass ich Anrecht auf 100% Rückzahlung dieses Geldes habe, da ich mit meinem damaligen Minijob unterhalb des Existenzminimums lag.
Nachdem ich eine entsprechende Steuererklärung für 2011 abgegeben habe, erhielt ich nun die schriftliche Antwort und eine Teilüberweisung des Betrages auf mein Konto.
In dem Schreiben mit dem Titel "Festsetzung" wird mir von den 156 € Kapitalertragsteuer knapp 45 € zugestanden. 102 € werden "festgesetzt" und knapp 9 € werden auf eine "demnächst fällige Beiträge Kirchensteuer 2011" verrechnet.
Mir geht es nun um die 102 € "festgesetzte" Steuer.
Im weiteren Schreiben wird die Festsetzung in Steuerdeutsch erläutert und mit zusätzlichen Nachzahlungen für meine damalige Krankenversicherung erklärt.
Meine Frage:
Warum können meine damaligen Kapitalerträge unter Mehrzahlungen für Krankenversicherungsbeiträge fallen, wenn ich 2011 unterhalb des Existenzminimums gelebt habe? Gibt es eine Chance, dass ich die 102€ noch einmal wiedersehe?
Festsetzung Kapitalertragsteuer
9. November 2015
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Frage vom 9. November 2015 | 22:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 10. November 2015 | 08:53
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Was wurde denn auf der Anlage KAP beantragt?
#2
Antwort vom 11. November 2015 | 12:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich habe eine "Überprüfung des Steuereinbehalts für besimmte Kapitalerträge" beantragt.
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#3
Antwort vom 11. November 2015 | 13:12
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Und die Beträge wurden zutreffend erklärt und die Angaben zu in Anspruch genommenen Freibeträgen gemacht?
#4
Antwort vom 11. November 2015 | 20:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe die KAP im Folgenden so ausgefüllt, wie es in den Anlagen des Steuernachweises meiner Bank (bei der ich mein Aktiendepot hatte) angegeben war und habe den Steuernachweis meiner KAP beigefügt.
Als Antwort erhielt ich wie oben aufgeführt einen Brief mit dem Vermerk Steuerfestsetzung und der Auflistung wie folgt:
http://postimg.org/gallery/1865ibm5q/366d2390/ (Scans des Schreibens vom Finanzamt)
Und jetzt?
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