Hallo allerseits,
folgende Situation. Mein Bruttogehalt im Jahr 2016 liegt unter dem Grundfreibetrag von 8.652,00 €. Zudem habe ich in diesem Jahr etwa 2000 € Werbungskosten gehabt. Wenn ich nun bei meiner Steuererklärung auf dem Mantelbogen ganz oben "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreutze, kann ich dann die Werbungskosten als Verlustvortrag mitnehmen UND bekomme die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück oder muss ich mich für eines von beiden entscheiden ?
Schöne Grüße und schonmal danke für die Hilfe,
RayMcCoon
-- Editier von RayMcCoon am 19.02.2017 20:59
Feststellung Verlustvortrag und Rückzahlung fürs gleiche Jahr ?
19. Februar 2017
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Frage vom 19. Februar 2017 | 20:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feststellung Verlustvortrag und Rückzahlung fürs gleiche Jahr ?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2017 | 09:12
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Ich fürchte, dass man hier falsche Vorstellungen hat. Einen Verlustvortrag wird es sehr wahrscheinlich gar nicht geben.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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