Feststellung Verlustvortrag und Rückzahlung fürs gleiche Jahr ?

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
RayMcCoon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feststellung Verlustvortrag und Rückzahlung fürs gleiche Jahr ?

Hallo allerseits,

folgende Situation. Mein Bruttogehalt im Jahr 2016 liegt unter dem Grundfreibetrag von 8.652,00 €. Zudem habe ich in diesem Jahr etwa 2000 € Werbungskosten gehabt. Wenn ich nun bei meiner Steuererklärung auf dem Mantelbogen ganz oben "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreutze, kann ich dann die Werbungskosten als Verlustvortrag mitnehmen UND bekomme die zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück oder muss ich mich für eines von beiden entscheiden ?

Schöne Grüße und schonmal danke für die Hilfe,
RayMcCoon

-- Editier von RayMcCoon am 19.02.2017 20:59

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich fürchte, dass man hier falsche Vorstellungen hat. Einen Verlustvortrag wird es sehr wahrscheinlich gar nicht geben.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.782 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen