Finanzamt Archivierungszeit

15. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)
Finanzamt Archivierungszeit

Guten Abend,

wie lange bewahrt ein FA in der Regel Unterlagen auf?

Ist es theoretisch für einen Erben (der nach 15 Jahren von seinem Erbe erfahren hat) möglich, die Erbschaftssteuererklärung von damals einzusehen? Oder die Finanzsituation zum Zeitpunkt des Sterbefalls? Die Miterbin verweigert jegliche Auskunft, selbst die ob eine Erbschaftssteuererklärung gemacht wurde.

Gibt es hier eine Info-Möglichkeit übers FA?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Ich glaube, dass das FA die alten Unterlagen auf Mikrofilm oder neuzeitlicherer Technik archiviert.
Wenn du selbst betroofen bist, sprich am Besten mit dem Finanzamt des Erblassers.
Sonnst würde ich, bei einer größeren Summe, einen Anwalt für Erbrecht hinzuziehen.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Aber selbst, wenn das Finanzamt die Unterlagen noch hat, dann wirst Du sie nicht bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)

und wieso nicht, hh? Auch mit Erbschein (welcher mich als Miterbe ausweist) nicht?

Sollte meine Mutter 1992 überhaupt eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben haben, dann hätte ich doch damals mitunter dort angegeben werden und unterschreiben müssen oder nicht? Waren 1992 Erbschaftssteuererklärungen Pflicht?

Wir sind m Grunde nur auf der Suche nach dem Nachlasswert, ohne die Hilfe der Miterbin zu benötigen, da diese sich total verweigert und ich nicht erst auf Auskunft klagen kann/will, aus finanziellen Gründen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Die Erbschaftsteuererklärung wird durch einen Erben abgegeben, nicht durch den Verstorbenen.

In eine Erbschaftsteuererklärung, die eine Miterbin abgegeben hat, bekommst Du keinen Einblick.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke soweit.

Ich hab bisher geglaubt, dass eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden muss über die gesamte Erbmasse und darin alle Erben aufgeführt werden müssen. Ist dies nicht korrekt?

Hätte ich als Miterbe statt dessen eigentlich allein eine Erbschaftssteuererklärung über meinen Erbteil abgeben müssen?

Und noch einmal die Frage - war 1992 diese EStErklärung Pflicht? Ich kann hierzu im Netz nichts finden, woraus ich schlau werde.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ich hab bisher geglaubt, dass eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden muss über die gesamte Erbmasse und darin alle Erben aufgeführt werden müssen. Ist dies nicht korrekt?

Nein, jeder Erbe gibt für seinen Erbteil eine Erbschaftsteuererklärung ab.

An der Pflicht zur Erbschaftsteuererklärung hat sich gegenüber 1992 nichts grundlegendes geändert. Theoretisch will das Finanzamt selbst prüfen, ob Erbschaftsteuer anfällt oder nicht. Wenn die Höhe der Erbschaft jedoch unterhalb der jeweiligen Freibeträge liegt, dann legt das Finanzamt jedoch im Regelfall keinen Wert auf die Abgabe der Steuererklärung.

Es ist also keineswegs sicher, dass die Miterbin überhaupt eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben hat. Daneben handelt es sich um Steuerunterlagen der Miterbin, die das Finanzamt nicht an Dich herausgeben wird.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
analir
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 21x hilfreich)

Vielen Dank für diese Information. Da ich nun weiß, das eine Erbschaftssteuererklärung ohnehin nicht gemeinsam, sondern einzeln abgegeben wird (wenn überhaupt), habe ich keinerlei Interesse an den Unterlagen meiner Miterbin. ;)

Schönes WE noch...

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