Finanzamt - Direkt Steuerhinterziehung - Anklage?

9. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
hara7
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Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)
Finanzamt - Direkt Steuerhinterziehung - Anklage?

Ich habe einen anderen Beitrag gepostet habe mich jedoch nur mit mustermann2000 unterhalten können und seine Beiträge haben mir in keinsterweise geholfen, deßhalb öffne ich hier einen neuen und bitte mustermann2000 mir cniht mehr zu antworten, danke.


Meine Frage an alle anderen User kommt hier:

Ich habe einen Brief vom Finanzamt bekommen und möchte euch diesen hier erstmal vorstellen:

nach einer hier vorliegenden Mitteilung haben sie als gewerblicher E-Bayhändler erzielt.

Zur Prüfung ob sie zur Einkommenssteuer zu veranlagen sind und deßhalb die Abgabe entsprechend der Steuererklärung erforderlich ist, bitte ich, die beiliegende Erklärung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden.



So das ist das Schreiben, Ich habe es jetzt so Verstanden dass ich hier ersteinmal angaben machen soll und dann schaut das Finanzamt ob ich eine Steuererklärung machen muss oder nicht, richtig?

Wie ich im anderen Beitrag geschrieben habe bin ich der Meinung dass ich cniht gewerblich gehandelt habe, da ich auch viele Sachen für Bekannte verkauft habe etc. Wenn ich jetzt in dem vorliegenden Schreiben nur Angebe, dass ich keine Einnahmen erzielt habe oder sie pro Jahr auf ca. 2000 scätze, das Finanzamt aber trotzdem meint ich hätte mehr erzielt, kann mir dann schon ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen? Obwohl ich nur in diesem ersten Schreiben evtl. zu wenig angegeben habe oder habe ich nach diesem schreiben, (falls das FA der Ansicht ist ich hätte mehr gewinn erzielt ) , noch die chance eine Steuererklärung abzuegben?!

Was für eine Strafe droht mir wenn ich (Worst-Case) 4000 € Gweinn im Jahr gemacht habe, dieses aber nicht beim FA angegeben habe, weil ich cniht der Ansicht war dass ich gewerblich handle (ich habe oft neue Handys, Spielekonsolen und hatte auch mal eine Zeit in der ich mir viele Klamotten gekauft habe, und habe diese manchmal auch als NEU bei ebay verkauft) ?


Wie gesagt, bitte keine Antworten von mustermann2000 , bei allen anderen bedanke ich mich schon mal für eure Antworten, danke

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo hara7,

ich habe dir auch im anderen Thread geantwortet, daher hier nur kurz:

Wie von hh schon gesagt, bis ca. 8.000 Einkommen fallen keine Steuern an. Dabei musst du aber auch weitere Einnahmen berücksichtigen, z.B. Nebenjob oder Kapitalerträge (hattest du deinen Ausführungen zufolge vermutlich nicht;) ).

Du bist doch in der guten Lage, die Angaben für das Formular großzügig zu schätzen und immer noch unter den Freibeträgen zu bleiben. Ich würde aber trotzdem auf nichtgewerblich bestehen, sonst könnten zukünftig noch andere Probleme hinzukommen (Gewährleistung, Abmahnungen, falls du weiterhin tätig bist, etc.).

MfG Stefan

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#2
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich bin schon seid ca 1,5 Jahren nicht mehr bei ebay angemeldet und tätig.
Wie ist das denn? Wenn ich unter 8000 Einkommen (Ist das jetzt hier Gewinn oder Umsatz?) pro Jahr bin, muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung machen bzw. hätte ich damals eine Steuererklärung machen müssen? (Früher gab es ja den unterschied zwischen gewerblich und privat bei ebay nicht)?

Zählt meine Waisenrente auch als einkommen, das ich angeben muss? Und ich werde aus dem Formular überhauptn nciht schlau ich versuche mir heute abend eine Kamera zu leihen dann stell cih ein Bild ein, es ist nur 1 Din a4 Formular für 3 Jahre..

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo hara7,

quote:
Wie ist das denn? Wenn ich unter 8000 Einkommen (Ist das jetzt hier Gewinn oder Umsatz?) pro Jahr bin, muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung machen bzw. hätte ich damals eine Steuererklärung machen müssen?

Es zählt nur der Gewinn. Wenn du aber keine Anschaffungskosten nachweisen kannst (diese also buchhalterisch bei Null liegen), ist Gewinn gleich Umsatz.
Du musstes vermutlich (hängt auch noch von anderen Dingen ab) keine Steuererklärung machen.
Du könntest also auch einfach erklären, dass dein Einkommen in keinem Jahr über 7.664 € war und somit keine Pflichtveranlagung vorlag; sollte natürlich auch stimmen (das Gegenteil könnte das FA leicht beweisen). Ich würde aber trotzdem (wie gesagt) die Gewerblichkeit an sich bestreiten.

quote:
Zählt meine Waisenrente auch als einkommen, das ich angeben muss?

Ja, die ist aber nur zu (grob) 50% steuerpflichtig.

MfG Stefan

-- Editiert am 09.03.2009 18:00

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#4
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

[quotech würde aber trotzdem (wie gesagt) die Gewerblichkeit an sich bestreiten.]

Wie soll ich das machen? Wenn ich das Formular des FA unterschreibe, gebe ich dann zu as ich gewerblich gehandelt habe? Da das am anfang steht?!

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Schreib doch mal beispielsweise hier rein, an welche Verkäufe Du Dich noch erinnern kannst. Du wirst ja nicht unter völliger Amnäsie leiden. Dann können wir besser beurteilen, wie das Finanzamt darauf kommt, das Du gewerblich gehandelt hast und auch besser einschätzen, ob man das auch noch als Privatverkauf deklarieren kann.

Welches Formular sollst Du denn unterschreiben?

Eine Strafe droht nur, wenn man eigentlich Steuern hätte zahlen müssen. Außerdem würde das dann wohl unter leichtfertige Steuerverkürzung fallen (Ordnungswidrigkeit) und nicht als Steuerhinterziehung gewertet werden (Straftat). Wer auch bei vollständiger Erklärung der Einahmen keine Steuern hätte zahlen müssen, der kann auch keine Steuerhinterziehung begehen.

Ich sehe es aber genauso, wie reckoner, dass Du versuchen solltest, dem Finanzamt deutlich zu machen, dass es sich um Privatverkäufe gehandelt hat.

Kann es eigentlich sein, dass Dein Bruder mit deinem Account weitere Verkäufe getätigt hat, von Denen Du gar nichts weißt. Auch das solltest Du klären.

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#6
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Also es waren natürlich viele gebrauchte gegenstände (z.B. Handys und Spielekonsolen etc. die ich verkauft habe nachdem ich mir neue gekauft hatte) aber es waren auch genügend neue Gegenstände dabei (Spiele, kleidung, was man so zum Geburstag und Weihnachten bekommt und nach einiger zeit merkt dass man es nciht braucht)
Es waren auch soweit ich mich erinnern kann Hosen und Jacken dabei die kpmplett neu waren, die ich mir selbst oder ein Familienmitglied bei ebay gekauft hat die dann aber nicht passten und wiéiterverkauft wurden, ich dachte immer dafür wäre ebay da...

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Guten Abend nochmal, hara7,

quote:
Wie soll ich das machen? Wenn ich das Formular des FA unterschreibe, gebe ich dann zu as ich gewerblich gehandelt habe? Da das am anfang steht?!

Sehe ich auch so. Also besser erst einen formlosen Brief ans FA schicken, in dem du erklärst (und ein wenig beweist), dass es kein Gewerbe war.
Oder du gehst einmal persönlich zum FA (vorher Termin vereinbaren). Der Sachbearbeiter könnte dir dann konkrete Fragen zu einzelnen Verkäufen stellen, und wenn du dann eine glaubwürdige Antwort parat hast, sieht es bestimmt nicht schlecht aus. Ob du mit solchem Druck umgehen kannst, musst du natürlich selber entscheiden; man kann sich da auch schnell um Kopf und Kragen reden.

Wenn das alles nicht hilft, würde ich eine Anfrage bei eBay versuchen. Da kommt oft mehr bei heraus, als man erwartet (eBay unterliegt deutschem Recht, also 10 Jahre Aufbewahrungspflicht).

Vielleicht nennst du mir mal die Account-Namen (per PM)?

MfG Stefan

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#8
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
Es waren auch soweit ich mich erinnern kann Hosen und Jacken dabei die kpmplett neu waren, die ich mir selbst oder ein Familienmitglied bei ebay gekauft hat die dann aber nicht passten und wiéiterverkauft wurden, ich dachte immer dafür wäre ebay da...


Ja, so auch hat eBay in der USA begonnen, es hat begonnen mit das typische "Sale" Zweck in Amerika. Dort wenn eine Familie von eine State nach ein andere State oder ins Ausland umzieht, wird dann das komplett Haushalt verkauft, da findet man die "SALE" Schilder über all in den Nachbarschaft gehängt und alles geht unter der Hammer (a la Sofortkaufen mit Preisvorschlag), Umsatz bis 100.000 und mehr bleibt natürlich steuerfrei.

Es soll auch so sein in Deutschland und Österreich, da nur die zwei Länder die so string sind, und was Mustermann schreibt ist leider nicht übertrieben, aber wenn Du 2 oder 3 Mal Ware (besonder Posten) gekauft und dann schnell wiederverkauft hast (binnen 1 Jahr), dann sagen die dir: Dafür ist die kleine Unternehmer da.




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#9
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Hat Ware letzte Woche bzw. vor 4 Wochen aus eBay USA bestellt, die kostet inkl. Versand ca. 15 $ und wiegt nicht mal 100 gr. Umschlag A5 Format, hab gewartet und gewartet, dann der VK gefragt, er schickte die wieder los. Dann habe ich ein Brief vom Zoll die ca. 1 Stunde Fahrt, ich soll in 2 Wochen kommen und die Ware verzollen oder die wird wieder nach Amerika verschickt.

So viel Freiheit. Wie der Ostblock vorher.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

@Job-Center: selbst wenn du dir beispielsweise immer die neuesten Klamotten kaufst und sie nach einem Monat nicht mehr sehen kannst, oder die aktuellsten Computerspiele nach zehn mal spielen nicht mehr magst, interessiert sich das FA nicht für den Weiterverkauf, weil das so gut wie immer ein Verlustgeschäft ist (und dann Liebhaberei). Falls du ein Produkt kennst, wo regelmäßig Gewinn entsteht: Nur her damit, solche Gelddruckmaschinen suche ich schon lange.

Das mit dem Zoll ist eine ganz andere Baustelle, quasi eine Art Umsatzsteuer auch für Privatverkäufe.

MfG Stefan

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#11
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

An Stefan,

da ich wie gesgat seid langem nicht mehr bei ebay tätig bin fällt mir nur der ebayname don_hara ein und da habe ich nur 20 bewertungen oder so auf den anderen ebaynamen komme ich einfach nciht ich habe schon alles versucht alle möglichkeiten ausprobiert, ich saß da auch ne stunde vor aber da kam nichts bei raus, ich weiss nciht was ich noch machen soll um den anderen herauszufinden

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#12
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Mir ist gerade durch rumprobieren gelungen meinen paypal account wieder einzuloggen da hab cih auch einige sachen setehen die ich bezahlt habe (aus england zum Beispiel) also 2 Hosen udn 2 Jacken sehe ich die ich auch wegen nciht passen bei ebay verkauft hat. Also könnte ich jetzt die Paypal rechnungen Ausdrucken zum Beispiel Jacke für 50 gekauft (weil sie nciht gepasst hat) bei ebay verkauft für 70 (dann habe ich einen Umsatz von 70 aber ienen gewinn von 20). Soll ich das so aufschrieben und an das FA weitergeben oder soll cih ncoh irgendwas beachten und theoretisch müsste ich das so mit komplett alles sachen machen die ich je bei ebay verkauft habe oder?

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo hara7,

die Einkaufspreise sind nur wichtig, wenn es wirklich als Gewerbe zählt. In dem Fall ist deine Rechnung (70-50=20 Gewinn) richtig; die eBay-Gebühren würde ich übrigens auch noch abziehen.

In dem von dir genannten Account sind ja nur 6 Verkäufe. Also ist auf den beiden anderen bedeutend mehr gelaufen. Vielleicht fragst du bei eBay auch mal nach den Account-Namen (vielleicht beachten die den Datenschutz nicht?! ).

Ich würde die schon bekannten Käufer mal anschreiben und Fragen, was es damals war (dazu klickst du auf seinen Namen und dann auf Mit Mitglied Kontakt aufnehmen ).

MfG Stefan


-- Editiert am 10.03.2009 17:14

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Wer für 50€ Klamotten in England kauft und dann für 70€ bei Ebay direkt weiter verkauft und das Ganze mehrfach, der gilt sehr schnell als gewerblicher Händler.

Das Problem dürfte dann gar nicht so sehr die Einkommensteuer sein, da Du ja wohl offensichtlich unter den 7.664€ geblieben bist. Das Problem ist vielmehr, dass man waren aus England nicht zollfrei nach Deutschland einführen darf, wenn man gewerblich handelt. Es dürfte also in erster Linie um die Einfuhrumsatzsteuer gehen und um Zollvergehen, wenn man jetzt gegen Dich vorgehen will.

Jetzt kommt es darauf an, dass Du dem Finanzamt glaubhaft darstellen kannst, dass Du die Sachen tatsächlich für den Privatgebrauch gekauft hast und alleine, weil sie Dir nicht gefallen haben oder nicht gepasst, diese wieder verkauft hast. Das ist umso schwieriger, je häufiger das passiert ist und der Umstand, dass die Waren mt Gewinn verkauft wurden, macht es auch nicht gerade glaubwürdiger, dass man die Waren eigentlich für den Eigengebrauch bestellt hat.

Es geht also darum, sich eine gute Argumentation zu überlegen, warum die Verkäufe bei Ebay Privatverkäufe waren. Dabei spielt natürlich z.B. die Konfektionsgröße eine wichtige Rolle. Die sollte schon mit Deiner eigenen übereinstimmen.

Unter dem Ebay-Namen don_hara lassen sich nur Bewertungen für 6 Verkäufe finden, die letzte vom 13.06.2006. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich das Finanzamt auf diesen Account bezieht.

Kann es vieleicht sein, dass Dein Bruder mit dem Account, der auch auf Deinen Namen läuft, hier eigentlich gemeint ist? Wenn das Finanzamt den Zeitraum 2005-2008 hinterfragt, dann kann man davon ausgehen, dass es auch Belege dafür hat, dass in diesem Zeitraum Verkäufe stattgefunden haben.

Mit dem Account von don_hara kommen wir hier jedenfalls nicht weiter.

-- Editiert am 10.03.2009 18:03

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Bei die Jacke war dein Gewinn nicht mal 20, du hast Versandkosten beim Kauf bezahlt, (PayPal??) und eBay-Gebühren beim Verkauf, dann die Arbeitszimmer, PC, Internetanschluß, Strom...etc.

Das Problem hier ist nicht der Gewinn, sondern wie kannst du jetzt die Gewinnabsicht glaubhaft bestreiten, wenn du direkt nach die Anmeldung bei eBay Käufe aus der USA, UK und Hong Kong getätigt hast?

Die weitere accounts kannst vielleicht unter PayPal/Mein Profil/Auktionen finden, wenn die verknüpft sind. Oder anhand die Kontoauszüge wenn du die als Käufer im Verwendungszweck eingetragen hast, manche K tragen die auch im Verwendungszweck.



-- Editiert am 10.03.2009 22:43

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

also würdet ihr aufjedenfall die 90 euro zahlen für die Kontoauszüge? Ich finde es ehrlich viel geld, und hat sonst jemand eine idee wie ich herausfinde um welchen ebaynamen es geht?
Ich habe ebay geschrieben das ich gerne alle ebaynamen die unter meinem Namen registriert sind gerne hätte aber ih warte seid ca 1 Woche auf die Antwort und erhalte garnichts, leider.
Also beim Finanzamt anrufen udn fragen wäre nicht sehr schlau?

0x Hilfreiche Antwort

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