Salü,
wenn einem das Finanzamt nach längerem Hin und Her mitteilt, der Einspruch über den EKSt.Bescheid wäre >... an die Rechtsbehelfsstelle weitergeleitet worden<:
Gibt es irgendeine Frist, innerhalb derer die Rechtsbehelfsstelle über den Einspruch entschieden haben muss?
Wenn die Entscheidung dem Steuerpflichtigen nicht gefällt, was kann er tun? Nur Gericht? oder persönlich bei der Rechtsbehelfsstelle vorsprechen?
Finanzamt Frist für die Entscheidung über Einspruch?
28. Mai 2007
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Frage vom 28. Mai 2007 | 01:06
Von
Status: Schüler (209 Beiträge, 48x hilfreich)
Finanzamt Frist für die Entscheidung über Einspruch?
#1
Antwort vom 28. Mai 2007 | 10:28
Von
Status: Master (4934 Beiträge, 470x hilfreich)
Hallo Andrew,
eine direkte Erledigungsfrist gibt es nicht.
Wenn die Einspruchsentscheidung schon vorliegt, ist es für eine persönliche Vorsprache zu spät; dann bleibt nur die Klage beim Finanzgericht.
#2
Antwort vom 28. Mai 2007 | 20:04
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 14x hilfreich)
Eine Entscheidungsfrist des FA ist nicht gesetzlich festgehalten. Die laufende Rechtsprechung geht jedoch von einer angemessenen Bearbeitungszeit bzgl. eines Einspruchs von 6 Monaten aus.
Dir bleibt bei Überschreitung dieser Bearbeitungszeit die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage (am Besten mal googlen nach dem Begriff um weitere Einzelheiten zu erfahren).
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