Ein Einzelunternehmer gibt eine Steuererklärung ab. Aus der EÜR ergibt sich ein Gewinn von Beispielsweise 30.000€ welcher in Anlage G eingetragen wird. Weitere Einnahmen gab es nicht. Auf dem Steuerbescheid steht nun bei "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" nicht mehr 30.000€ sondern plötzlich 27.000€ am Ende des BEscheids steht folgendes:
"Erläuterungen zur Festsetzung"
Die an das Finanzamt gezahlte USt beträgt XY€. Daraus ergibt sich ein Gewinn von 27.000€.
Es gab jedoch auch zahlreiche Einnahmen ohne Umsatzsteuer (z.B. Drittländer etc.)
Das Finanzamt gibt also von sich aus niedrigere Einnahmen an obwohl deutlich mehr eingenommen wurde. Wäre XY verpflichtet das Finanzamt darauf aufmerksam zumachen bzw. macht sich XY strafbar (Steuerhinterziehung) wenn er es einfach dabei belässt? Denn er hat ja richtige Angaben gemacht?
Finanzamt ändert Gewinn aus Einzelunternehmen?
28. Januar 2017
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Frage vom 28. Januar 2017 | 15:47
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 6x hilfreich)
Finanzamt ändert Gewinn aus Einzelunternehmen?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2017 | 20:17
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 714x hilfreich)
ZitatWäre XY verpflichtet das Finanzamt darauf aufmerksam zumachen :
Nein. Das FA kann unter Umständen später den Bescheid nochmal ändern.
Zitatmacht sich XY strafbar (Steuerhinterziehung) wenn er es einfach dabei belässt? :
Wenn die Erklärung richtig und vollständig war, nein.
Man sollte aber nochmal prüfen, ob die Posten Umsatzsteuer und Vorsteuer in der EÜR richtig waren.
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