Hallo zusammen:)
Ich hoffe jemand kann mir aus eigener Erfahrung berichten oder weiterhelfen.
Ich habe heute von meinem Hauptjob die Info erhalten, dass mein Finanzamt meine Steuerklasse von 3 rückwirkend ab Juni auf 6! Geändert hat. Ist das schonmal jemanden passiert? Ich wüsste kein Grund.
Ich betreibe nur ein Minijob, welches ja Steuerfrei ist. Beim Minijob sagte man mir, dass ans Finanzamt keine Steuern oder anderes abgeführt wurden.
Könnte es einfach ein Fehler sein?
Rückwirkend bedeutet ja das ich nun gut an Steuern nachzahlen müsste.
Vielen Dank
Finanzamt ändert ohne Info die Steuerklasse
6. Juli 2021
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Frage vom 6. Juli 2021 | 16:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamt ändert ohne Info die Steuerklasse
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#1
Antwort vom 6. Juli 2021 | 17:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatKönnte es einfach ein Fehler sein? :
Ja, das ist denkbar.
Es sind aber auch Gründe denkbar, nach denen die Änderung der Steuerklasse zu recht erfolgt ist.
Wenn es einen weiteren Nebenjob gibt, dann könnte das der Grund sein. Stimmt Deine Meldeanschrift mit Deinem tatsächlichen Wohnsitz überein?
ZitatIch betreibe nur ein Minijob, welches ja Steuerfrei ist. :
Nicht zwingend. Es stellt sich zunächst einmal die Frage, warum der Minijob nicht pauschal versteuert wird. Dann würde die Steuerklasse keine Rolle spielen.
Ein Minijob auf Steuerklasse 3 ist schon ungewöhnlich. Wovon lebst Du denn? Welche weiteren Einkünfte hast Du?
#2
Antwort vom 6. Juli 2021 | 17:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Also ich habe einen Hauptjob in welchem ich halt Vollzeit arbeite. Und nebenher hab ich einen Minijob wo ich zwischendurch aushelfe. Mehr nicht. Ist ja so alles rechtens nehm ich an.
Nur kann es denn überhaupt sein, das das Finanzamt diesen nun als Hauptarbeitgeber sieht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juli 2021 | 18:14
Von
Status: Schüler (274 Beiträge, 46x hilfreich)
Ruf ruhig beim Finanzamt an und teile uns die Begründung mit.
#4
Antwort vom 6. Juli 2021 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatNur kann es denn überhaupt sein, das das Finanzamt diesen nun als Hauptarbeitgeber sieht? :
Ja, wenn der AG des Minijobs sich in ElStAM (versehentlich) als Hauptarbeitgeber anmeldet, dann kann das sein. Das Finanzamt überprüft nicht, wer Hauptarbeitgeber ist.
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