Hallo, habe mal wieder eine Frage:
Folgendes ist heute geschehen;
In meiner Tätigkeit als Berater, war ich heute Vormittag in einem Laden eines Mandanten. Kurz nach Öffnung kamen mehrere Herrn vom Finanzamt und wollte Sachen im Unternehmen Pfänden. Ich informierte die Herren darüber, das dieses Unternehmen keinerlei Steuerschuld hat und das Unternehmen das sie suchen seit über einem Jahr nicht mehr hier ansässig ist. Das hat die Herren nicht davon abgehalten Betriebseinrichtungen zu Notieren. Als sie Gegenstände aus den Laden mitnehmen wollten habe ich die Herren vor die Tür gesetzt.
Nachmittags rief mich der Mandant an, die Herren vom Finanzamt seien mit der Polizei zurück und hätten verschiedene Gegenstände Gepfändet und mitgenommen. Dazu hatten sie einen Beschluss vom Amtsgericht. Der Beschluss lautete aber auf eine andere Adresse. Diesen Umstand hat mein Mandant beim Finanzamt und dem Polizisten beanstandet. War den Herren egal, die Sachen sind erst einmal weg und das kleine Unternehmen kann nicht arbeiten.
Zu erwähnen wäre noch, das Unternehmen ist zur Zeit in der Steuerprüfung und somit liegen alle Rechnungen beim Finanzamt. Deshalb war es auch nicht möglich dem Herren die Rechnungen vorzulegen. Dies war den Herren von der Vollstreckung aber bekannt.
Was kann man dagegen tun?
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Finanzamt- falsches Adresse Durchsucht
14. Oktober 2010
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Frage vom 14. Oktober 2010 | 20:11
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 5x hilfreich)
Finanzamt- falsches Adresse Durchsucht
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2010 | 11:15
Von
Status: Praktikant (631 Beiträge, 347x hilfreich)
Vielleicht liegts ja an § 75 AO
? Haftung des Betriebsübernehmers?
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#2
Antwort vom 15. Oktober 2010 | 12:10
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 5x hilfreich)
Das kann nicht sein, da in der Durchsuchungsanordnung ein anderer Name und eine andere Adresse stand.
Zwar wurden die Geschäftsräume vor über einem Jahr von der Schuldnerin übernommen, deshalb kann aber heir keine Haftung abgeleidet werden.
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2010 | 00:10
Von
Status: Unbeschreiblich (127543 Beiträge, 40833x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Das kann nicht sein, da in der Durchsuchungsanordnung ein anderer Name und eine andere Adresse stand. <hr size=1 noshade>
Ein anderer Name und eine andere Adresse ist für die Anwendung des § 75 AO absolut irrelevant.
Wurden nur die Räumlichkeiten oder der ganze Betrieb übernommen?
quote:<hr size=1 noshade>u erwähnen wäre noch, das Unternehmen ist zur Zeit in der Steuerprüfung und somit liegen alle Rechnungen beim Finanzamt. <hr size=1 noshade>
Und Kopien? Etwa keine gemacht???
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#4
Antwort vom 16. Oktober 2010 | 13:25
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo,
es wurde lediglich das Ladenlokal übernommen, ist auch ein anderer Firmenname, und eine Kapitalgesellschaft.
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