Finanzamt fordert Nachweis Zahlungsmittelbeschaffung

28. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)
Finanzamt fordert Nachweis Zahlungsmittelbeschaffung

Salü,

Situation:
ein Gerät im Wert von ein paar Hundert EUR soll als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Gerät wurde gebraucht gekauft und in bar bezahlt. Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag, in dem der Käufer die Annahme des Gerätes, der Verkäufer die Annahme des Geldes mittels Unterschrift bescheinigt.

An sich soweit klar.

Nun will aber Finanzamt vom Steuerpflichtigen einen Nachweis, woher das Bargeld stammt. Also Kontoauszug mit Abhebung, etc.

Die Frage: ist das nur >Hinhalte- und Zermürbungstaktik?< Oder kann das Finanzamt tatsächlich die Anerkennung verweigern, wenn solche Nachweise nicht beigebracht werden?

Hintergrund:
Niemand ist verpflichtet, überhaupt ein Bankkonto zu führen! Jeder darf sein Erspartes daheim unter dem Kissen lagern. Bargeld muss nicht zwangsweise Schwarzeinkommen sein, sondern kann aus Geschenken von Verwandten stammen.

Wenn der Stpfl. dem Finanzamt mitteilt, dass diese Frage nicht beantwortet wird (da Privatsphäre, wann er welche steuerfreien Geschenke bekommt, oder wann wieviel vom Konto abhebt), womit ist zu rechnen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Andrew,

der Hintergrund wird eher der sein, daß das Finanzamt das

(i)Es gibt einen schriftlichen Kaufvertrag, in dem der Käufer die Annahme des Gerätes, der Verkäufer die Annahme des Geldes mittels Unterschrift bescheinigt.

für eine Gefälligkeitsquittung hält.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Was ist denn eine

Gefälligkeitsquittung ?

Habe ich noch nie gehört ...

Ist das ein Synonym für eine nicht anerkennungsfähige Quittung?

Wenn ja, mit welchem Recht maßt sich das Finanzamt solche Unterstellungen an?

Nützt hier evtl. eine Beschwerde?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50065 Beiträge, 17540x hilfreich)

Damit ist eine Quittung für eine Zahlung gemeint, die tatsächlich gar nicht (in der Höhe) stattgefunden hat.

Hier kommen sicherlich noch weitere Umstände hinzu wie z.B. ein weit über dem Marktwert liegender Kaufpreis, ein Kauf von einem engen Verwandten o.ä.

Schließlich hat der Finanzbeamte, wenn er so eine Rückfrage stellt, den Verdacht, dass hier ein Fall von (versuchter) Steuerhinterziehung vorliegt.

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