Hallo liebe Forummitglieder,
welche Grundlage hat ein Finanzamt, um Umzugskosten nicht anzuerkennen?
Meine Schwägerin ist letztes Jahr umgezogen. Dabei zog Sie in die Stadt, in welcher Ihr Arbeitgeber die Arbeitsstätte hat.
Vor dem Umzug musste meine Schwägerin immer mindestens 38 Minuten mit dem Auto pro Strecke fahren (also Hin- und Rückweg insgesamt 76 Minuten).
Jetzt verweigert ihr die zuständige Sachbearbeiterin des Finanzamtes die Anerkennung des Umzugs mit der Begründung, dass meine Schwägerin durch Ihren Umzug gemäß einer Fahrtberechnung des Finanzamtes nur 19 Minuten benötigen würde und dadurch keine 60minütige Fahrtzeiteinsparung zustande käme.
Mit Ihrem jetzigen Wohnort braucht Sie nur rund 10 Minuten pro Tag (Hin- und Rückweg).
Laut mehrerer im Internet zugänglicher Routenplaner kommen wir niemals auf 19 Minuten Fahrtzeit pro Strecke wie vom Finanzamt berechnet. Leider schreibt das Finanzamt nicht, mit welchem tollen Programm sie die Strecke berechnet haben (wahrscheinlich Lufthansa-Direktlinie...).
Es ist immer von mindestens 37 Minuten Fahrtzeit pro Strecke die Rede (hier: z.B. Falk, de), sobald wir die offiziellen Routenplaner verwenden. Das deckt sich auch mit der Realität, wie meine Schwägerin ja selbst dem Finanzamt bereits mitgeteilt hat. Auch hat meine Schwägerin mehrere Routenplaner ausgedruckt und die jeweiligen Ergebnisse dem Finanzamt geschickt. Aber das Finanzamt nimmt darauf gar keinen Bezug sondern verweist nur abschlägig auf das Programm des Finanzamtes und damit basta.
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-- Editiert Berghofer am 16.08.2011 12:11
-- Editiert Berghofer am 16.08.2011 12:12
Finanzamt und Anerkennung Umzugskosten
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Das Finanzamt verlangt für die berufliche Veranlassung des Umzuges eine wesentliche Verkürzung der Wegstrecke. Wesentlich heisst hier 1 Stunde täglich.
Dies scheit nach deinen Berechnungen gegeben zu sein.
Vorher 76 jetzt 10
Das FG Hamburg hatte am 09.10.2008 5 K 33/08
festgestellt, dass ein Durchschnittswert der im Internet verfügbaren Routenplaner angesetzt werden kann.
Also Notfalls Einspruch einlegen und klagen!
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quote:
Es ist immer von mindestens 37 Minuten Fahrtzeit pro Strecke die Rede (hier: z.B. Falk, de), sobald wir die offiziellen Routenplaner verwenden.
Auch wenn Optionen wie kürzeste/schnellste Strecke, abschalten Berücksichtigung der Verkehrsdichte etc. ins Spiel kommen?
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Hallo Harry van Sell,
ja stimmt. Die Optionen Kürzeste dauert in der Tat immer mind. 37 Minuten, während die Schnellste mit mind. 26 Minuten angegeben wird. Und auf Ihrer alten Fahrtstrecke gibt es mehrere Blitzeranlagen, wo die Leute eh unter der zulässigen Geschwindigkeit fahren. Ich bin öfter mal die gleiche Strecke gefahren und kann das sehr gut nachvollziehen, dass man die Strecke niemals in 19 Minuten schaffen kann.
Wie das Finanzamt auf 19 Minuten kommt, erschließt sich absolut nicht meinem Verstand, zumal es sich um ländlich geprägte Gegend handelt, wo auch sehr viel Traktoren- und LKW-Verkehr herrscht.
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quote:
Wie das Finanzamt auf 19 Minuten kommt, erschließt sich absolut nicht meinem Verstand,
Wenn der Sachbearbeiter beim gleichen Lehrer gelernt hat wie meiner dann geht das so: Gesamtstrecke wird so gerechnet, das man von Anfang bis Ende konstant 100km/h fährt.
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