Finanzamt und Gebäudewertermittlung

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 54x hilfreich)
Finanzamt und Gebäudewertermittlung

Guten Morgen,

derzeit besitzen meine Schwester und ich eine Immobilie in Erbengemeinschaft, welches ich mit meiner (noch) Freundin bewohne. Meine Freundin will nun meiner Schwester ihre 50% abkaufen, dies allerdings erst im Sommer, da wir im Juli heiraten und dann durch die Erbauseinandersetzung (im Grundbuch werden wir als Erbengemeinschaft geführt) die Grunderwerbssteuer sparen würden.
Nun stellt sich uns die Frage der Wertermittlung. Es dreht sich um ein Haus mit 250 qm (davon 50qm Nutzfläche), 1.000 qm Grundstück und einer kleinen 45 qm vermieteten Einliegerwohnung (in den 250 qm enthalten). Das Haus ist 30 Jahre alt und steht in einer eher ländlichen Gegend Bremens.
Ein befreundeter Gutachter hat so pi mal Daumen einen Wert von 260.000 € geschätzt, ein Immobilienmann der Volksbank 270.000 €, dieser hat allerdings nur Grundrisse und Fotos vorliegen gehabt.
Jetzt habe ich gelesen, dass das Finanzamt bei Erbfällen und Schenkungen genau prüft und durch deren Berechnungsmethode oftmals ein zu hoher Wert ermittelt wird, da spezifische Merkmale und ggf. auch Sanierungsstau nicht berücksichtigt werden.
Aber wie ist das denn beim Verkauf einer Immobilie?! Wird da auch so streng ermittelt? Zumal in unserem Fall ja noch nicht mal Grunderwerbssteuer anfallen würde. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass jeder Makler ein teures Gutachten durch einen Sachverständigen einholt, bevor er ein Objekt zum Verkauf einstellt.
Wo ich jetzt so darüber nachdenke, wie ist das denn bei Verkäufen, wo der Verkäufer irgendwann einem geringen Kaufpreis zustimmt, weil er die Immobilie sonst nicht los wird? Da kommt das Finanzamt doch auch nicht auf die Idee und geht von einer (Teil-)Schenkung aus, oder?!

Danke für eure Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Aber wie ist das denn beim Verkauf einer Immobilie?! Wird da auch so streng ermittelt?


Wenn der Kaufpreis plausibel erscheint, dann wird normalerweise nicht ermittelt. Das Finanzamt hat da einen guten Überblick, da sämtliche Kaufverträge dort durchlaufen.

Im Übrigen könnte man eine zu hohe Schätzung des Finanzamtes auch durch Vorlage eines Gutachtens widerlegen.

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