Finanzamt untätig -Kosten f.Steuerberater ?

5. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
CKbremen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)
Finanzamt untätig -Kosten f.Steuerberater ?

Hallo Forum,

toll, daß es Euch gibt ! Ich hoffe, hier eine allgemeine Antwort zu bekommen, was ich weiter tun kann. In meinem Fall liegt eine Untätigkeit des Finanzamtes vor und ich weiß mir nicht mehr zu helfen.

-Steuererklärung 2002 eingereicht Aug.2003 -> noch nicht bearbeitet
- Steuererklärung 2003 eingereicht Aug.2004 -> noch nicht bearbeitet

Problem: in der EK-Steuererklärung 2001 hatte der SACHBEARBEITER einen gravierenden Fehler bei einer Immobilien-Abschreibung gemacht. Der Fehler machte sich ausschließlich bei der Verlustzuweisung bemerkbar, d.h. der Steuerbescheid 2001 musste nicht geändert werden, es wurde lediglich eine neuer Bescheid über die Verlustzuweisung erstellt, welcher im August 2004 zugestellt wurde.

Seitdem ist nichts mehr passiert, meine STeuererklärungen für 2002 und 2003 wurden nicht bearbeitet, ich erwarte jeweils Steuerrückzahlungen !

Meine Nachfragen mit
- Schreiben Sept.2004, Dez.2004, März 2005 wurden nicht beantwortet
-Anruf Mai 2005: Steuererklär. wurden "vergessen", werden sofort bearbeitet ->seitdem nicht mehr gehört.

Ich kann einfach nicht mehr ! Die Steuer 2004 kann ich ohne Bescheide aus den Vorjahren nicht fertig machen (wegen der Abschreibungshöhe). Habe leider keine Rechtsschutzversicherung und brauchte bisher auch keinen Steuerberater.

Kann ich in diesem Fall einen Steuerfachanwalt oder Steuerberater einschalten und das FINANZAMT muß die Kosten tragen ? Ab wann muß das Finanzamt Zinsen für die erwarteten Rückerstattungen tragen und in welcher Höhe ?

Es wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte ! Ich sehe einfach nicht ein, daß MIR Kosten entstehen, weil der Sachbearbeiter grob fehlerhaft gearbeitet hat und jetzt untättig ist.

Vielen Dank im Vorraus für die Mühe !

CKBremen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 339x hilfreich)

Nur eine kurze Überlegung: wenn man tatsächlich eine Rückzahlung erwartet, beginnt eine Verzinsung 15 Monate nach dem Ende des Steuerjahres - bei dem Kalenderjahr 2002 also am 1. April 2004.

Die Verzinsung beträgt 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr.

Sofern man auf das Geld nicht dringend angewiesen ist, würde ich einfach in Ruhe abwarten. Bei welcher Bank bekommt man für sein Guthaben heute so einen Zinssatz? :)

0x Hilfreiche Antwort

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