Finanzamt will Nachweise, die schon vorliegen.....

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Finanzamt will Nachweise, die schon vorliegen.....

Hallo,
aufgrund eines Wechsels der Sachbearbeiterin (vorher Angestellter, ab 7/2019 Selbstständig) fordert diese nun Belege, die schon in den letzten Jahren eingereicht wurden:

1. Nachweis Kinderbetreuungskosten -> Betreuungsvertrag liegt bereits unter anderer Steuernummer vor
2. Nachweis häusliches Arbeitszimmer -> Soll ein Formblatt ausfüllen, Arbeitszimmer wurde aber seit 2012 mit Unterbrechung 2017 (Home-Office mit Wechsel zu Bürojob 2017) anerkannt und die Daten liegen auch bereits vor

Muss ich das alles nochmal einreichen oder ist es zumutbar für die Sachbearbeiterin, dass sie diese Infos sich aus den Unterlagen übernimmt ?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat:
Betreuungsvertrag liegt bereits unter anderer Steuernummer vor

Das wird die Bearbeiterin kaum wissen. Ein Hinweis wäre hilfreich,

Zitat:
Nachweis häusliches Arbeitszimmer -> Soll ein Formblatt ausfüllen, Arbeitszimmer wurde aber seit 2012 mit Unterbrechung 2017 (Home-Office mit Wechsel zu Bürojob 2017) anerkannt und die Daten liegen auch bereits vor

Dann haben sich die Rahmenbedingungen offenbar geändert und eine (erneute) Prüfung ist zulässig.

Manchmal hilft es, einfach mal mit dem Finanzamt zu reden oder auf das Vorliegen hinzuweisen! Zeitweise werden Fragen gestellt, als ob jede Kontaktaufnahme mit dem FA eine Gebühr kosten würde. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Manchmal hilft es, einfach mal mit dem Finanzamt zu reden oder auf das Vorliegen hinzuweisen!


Das mache ich morgen auch, wollte aber gerne vorab eine Einschätzung haben.....

Zitat (von Cybert.):
Zitat:
Nachweis häusliches Arbeitszimmer -> Soll ein Formblatt ausfüllen, Arbeitszimmer wurde aber seit 2012 mit Unterbrechung 2017 (Home-Office mit Wechsel zu Bürojob 2017) anerkannt und die Daten liegen auch bereits vor

Dann haben sich die Rahmenbedingungen offenbar geändert und eine (erneute) Prüfung ist zulässig.


Was heißt Prüfung ?
Die Daten sind ja die gleichen geblieben (Größe usw).. Der Rest ist ja aufgeschlüsselt von den Kosten her.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Es gilt die Abschnittsbesteuerung.
Das Finanzamt kann jedes Jahr erneut prüfen.

Es kann auch sein, dass das maschinelle Risikosystem eine erneute Prüfung eines Sachverhalts vorgibt. Dann muss die Bearbeiterin Belege und Unterlagen anfordern, eben um nachzuprüfen, ob sich was geändert hat.

Ein Anruf kann aber auf jeden Fall nicht schaden.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Was heißt Prüfung ?
Die Daten sind ja die gleichen geblieben (Größe usw).. Der Rest ist ja aufgeschlüsselt von den Kosten her.

Ob Sie überhaupt Anspruch auf den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer haben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ob Sie überhaupt Anspruch auf den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer haben.


Naja, als Handelsagentur mit Betriebssitz gleich Wohnsitz ?

Gut, Telefonat hat folgendes ergeben:

- Daten Arbeitszimmer holt man sich aus der letzten Steuererklärung
- Kinderbetreuungsvertrag reiche ich nochmal ein mit den Kitakosten

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Michael32 = TF1970?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.215 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen