Hallo,
aufgrund eines Wechsels der Sachbearbeiterin (vorher Angestellter, ab 7/2019 Selbstständig) fordert diese nun Belege, die schon in den letzten Jahren eingereicht wurden:
1. Nachweis Kinderbetreuungskosten -> Betreuungsvertrag liegt bereits unter anderer Steuernummer vor
2. Nachweis häusliches Arbeitszimmer -> Soll ein Formblatt ausfüllen, Arbeitszimmer wurde aber seit 2012 mit Unterbrechung 2017 (Home-Office mit Wechsel zu Bürojob 2017) anerkannt und die Daten liegen auch bereits vor
Muss ich das alles nochmal einreichen oder ist es zumutbar für die Sachbearbeiterin, dass sie diese Infos sich aus den Unterlagen übernimmt ?
Finanzamt will Nachweise, die schon vorliegen.....
22. August 2019
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Frage vom 22. August 2019 | 21:48
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Finanzamt will Nachweise, die schon vorliegen.....
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#1
Antwort vom 22. August 2019 | 23:32
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Zitat:Betreuungsvertrag liegt bereits unter anderer Steuernummer vor
Das wird die Bearbeiterin kaum wissen. Ein Hinweis wäre hilfreich,
Zitat:Nachweis häusliches Arbeitszimmer -> Soll ein Formblatt ausfüllen, Arbeitszimmer wurde aber seit 2012 mit Unterbrechung 2017 (Home-Office mit Wechsel zu Bürojob 2017) anerkannt und die Daten liegen auch bereits vor
Dann haben sich die Rahmenbedingungen offenbar geändert und eine (erneute) Prüfung ist zulässig.
Manchmal hilft es, einfach mal mit dem Finanzamt zu reden oder auf das Vorliegen hinzuweisen! Zeitweise werden Fragen gestellt, als ob jede Kontaktaufnahme mit dem FA eine Gebühr kosten würde. :-)
#2
Antwort vom 23. August 2019 | 00:07
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatManchmal hilft es, einfach mal mit dem Finanzamt zu reden oder auf das Vorliegen hinzuweisen! :
Das mache ich morgen auch, wollte aber gerne vorab eine Einschätzung haben.....
ZitatZitat: :
Nachweis häusliches Arbeitszimmer -> Soll ein Formblatt ausfüllen, Arbeitszimmer wurde aber seit 2012 mit Unterbrechung 2017 (Home-Office mit Wechsel zu Bürojob 2017) anerkannt und die Daten liegen auch bereits vor
Dann haben sich die Rahmenbedingungen offenbar geändert und eine (erneute) Prüfung ist zulässig.
Was heißt Prüfung ?
Die Daten sind ja die gleichen geblieben (Größe usw).. Der Rest ist ja aufgeschlüsselt von den Kosten her.
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#3
Antwort vom 23. August 2019 | 06:25
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
Es gilt die Abschnittsbesteuerung.
Das Finanzamt kann jedes Jahr erneut prüfen.
Es kann auch sein, dass das maschinelle Risikosystem eine erneute Prüfung eines Sachverhalts vorgibt. Dann muss die Bearbeiterin Belege und Unterlagen anfordern, eben um nachzuprüfen, ob sich was geändert hat.
Ein Anruf kann aber auf jeden Fall nicht schaden.
#4
Antwort vom 23. August 2019 | 09:30
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatWas heißt Prüfung ? :
Die Daten sind ja die gleichen geblieben (Größe usw).. Der Rest ist ja aufgeschlüsselt von den Kosten her.
Ob Sie überhaupt Anspruch auf den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer haben.
#5
Antwort vom 24. August 2019 | 11:55
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
ZitatOb Sie überhaupt Anspruch auf den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer haben. :
Naja, als Handelsagentur mit Betriebssitz gleich Wohnsitz ?
Gut, Telefonat hat folgendes ergeben:
- Daten Arbeitszimmer holt man sich aus der letzten Steuererklärung
- Kinderbetreuungsvertrag reiche ich nochmal ein mit den Kitakosten
#6
Antwort vom 26. August 2019 | 06:46
Von
Status: Student (2116 Beiträge, 738x hilfreich)
Michael32 = TF1970?
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