Hallo,
habe folgendes Problem, bei dem ich Euren Rat brauche: Ich habe fast 40 Jahre selbständig in der Werbebranche gearbeitet. Mittlerweile laufen die Geschäfte nicht mehr so gut, was aber nicht wirklich dramatisch ist, da ich bereits Rente beziehe (bin knapp 70) und auch die Lebensversicherung ausgezahlt worden ist. Mein Problem ist jetzt, dass das Finanzamt im Rahmen einer Steuerprüfung der letzten zehn Jahre rund 60.000 Euro Nachzahlung von mir verlangt.
Problem 1: Diese Summe kann ich mit meinem Geschäft nicht mehr erwirtschaften, da die Aufträge in den letzten Jahren deutlich weniger geworden sind und gerade noch den laufenden Unterhalt für meine Frau und mich sichern. Außerdem will und kann ich auch nicht mehr endlos lange arbeiten.
Problem 2: Das Finanzamt will an das Geld meiner Frau (stammt aus einer ausgezahlten Lebensversicherung). Begründung: die Beiträge stammen zumindest zum Teil aus meinem Geschäft, womit sie recht haben.
Problem 3: Das Geld aus der Lebensversicherung ist unsere einzige Alterssicherung. Wenn das Finanzamt seine Forderung durchsetzt, stehen wir mit fast 70 Jahren mittellos da. Ist das zulässig?
Freue mich über jede hilfreiche Antwort, vielen Dank vorab
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Finanzamtschulden / Lebensversicherung
10. November 2005
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Frage vom 10. November 2005 | 15:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzamtschulden / Lebensversicherung
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#1
Antwort vom 13. November 2005 | 17:15
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Tja, mit dem Problem würd ich mal zu einem guten Anwalt gehen. Ist denn die Nachforderung als "Steuerhinterziehung" aufgeflogen oder im Rahmen eines Irrtums oder sonst wie ? Denn wenn kein Verschulden vorliegt kann man das FA evtl. verpflichten, eine Ratenzahlung zu akzeptieren. Aber weil doch so viel auf dem Spiel steht, auf jeden Fall die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Und auf keinen Fall Fristen versäumen (Einspruch, Bitte um Stundung), denn dann hat man keine Chance mehr. Das Problem ist für Laien eine Nummer zu groß und die Infos hier im Forum nicht ausreichend darstellbar.
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"Chylla"
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