Firma mietet von Privat und vermietet an Privat weiter - Steuerbetrachtung

26. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go475295-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma mietet von Privat und vermietet an Privat weiter - Steuerbetrachtung

Hallo liebes Forum,

ich möchte gerne Lagerraum von mehreren verschiedenen Bekannten anmieten (als Firma, Rechtsform noch offen) und an Privatperson weitervermieten.

Wie sieht hier die grundsätzliche Steuerbetrachtung aus? Also ich würde so vorgehen mit dem Fokus es für den privaten Vermieter so unkompliziert wie möglich zu machen.

Privater Vermieter:
erhält Mietzahlungen von der Firma - Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Der private Vermieter versteuert Einkommen aus Vermietung.

Firma:
mietet Räume von privatem Vermieter, stattet diese mit Einrichtung aus und vermietet diese an privaten Mieter weiter mit ausgewiesener MwSt.
Firma verrechenet die MwSt. mit mit der Vorsteuer aus anderen Einkäufen (Einrichtungen etc. und NICHT der Mietzahlungen an den Vermieter) und versteuert den Gewinn wie jedes andere Gewerbe auch.

Privater Mieter:
Zahlt monatliche Miete inklusive MwSt.

Meine Fragen dazu:

Ist in dem Konzept irgendwo ein Fehler?
Was bringt der Firma die Optierung zum Ausweis der UmSt.?
Was bedeutet die Optierung zum Ausweis der UmSt. für den Vermieter? Hat er mehr Aufwand dadurch?
Kann der private Vermieter das überhaupt noch als Privatmann machen oder müsste er dafür auch schon ein Gewerbe anmelden?


-- Editiert von Moderator am 26.09.2017 22:09

-- Thema wurde verschoben am 26.09.2017 22:09




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1263 Beiträge, 492x hilfreich)

Zitat (von go475295-99):

Ist in dem Konzept irgendwo ein Fehler?

Ja... Die Vermietung von Räumen ist nach § 4 Nr. 12. a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Zitat (von go475295-99):

Was bringt der Firma die Optierung zum Ausweis der UmSt.?

Nichts... weil nur zulässig, wenn der Mieter seinerseits Unternehmer ist und das Grundstück nur für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 I + II UStG ).

Zitat (von go475295-99):

Was bedeutet die Optierung zum Ausweis der UmSt. für den Vermieter? Hat er mehr Aufwand dadurch?
Kann der private Vermieter das überhaupt noch als Privatmann machen oder müsste er dafür auch schon ein Gewerbe anmelden?


Auch wenn es nicht weiter relevant ist...
Sofern die Benennung der Parteien (Vermieter, Firma und Mieter) noch gilt, hat der Vermieter hat in der beschriebenen Konstellation mit der Umsatzsteuer Option nichts zu tun.
Mehrere Mieteinheiten oder eine Weitervermietung durch einen Mieter ändern den Status des Vermieters nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von go475295-99):
Steuerbetrachtung

Sollte man dann im Steuerforum erfragen. Mit Mietrecht hat das ja nun nichts zu tun.


:forum:




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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