Firmenwagen - 1% + 0,03% Regelung

22. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
diggaz2005
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Firmenwagen - 1% + 0,03% Regelung

Hallo an Alle.

Ich habe eine Frage zur Nutzung eines Firmenwagens. Ich kenne diese Regelung 1% + 0,03% für Entfernungspauschale. Jetzt habe ich eine Frage. Ich hatte 3 Jahre lang einen Firmenkleinwagen und bei mir wurde diese 1% + 0,03% Regelung angewandt. Mir wurde dann jeden Monat dieser Betrag also 1% vom Listenpreis + 0,03% vom Listenpreis * Entfernung Wohnung-Arbeit auf mein Bruttogehalt draufgerechnet und dann am Ende genau der gleiche Betrag vom Nettogehalt wieder abgezogen. Ich dachte das wäre so rechtens ich hatte mir dann nicht weiter gekümmert weil das war das erste mal für mich Erfahrung mit Dienstwagen. Aber jetzt höre ich die ganze Zeit hier im Forum von dieser 1% + 0,03% Regelung aber nix davon das dieser Betrag dann auch wieder vom Nettogehalt abgezogen wird.

Ich hoffe ich mich einigermassen verständlich ausgedrückt. Vielleicht kann hier jemand licht reinbringen. Ich möchte nur wissen ob ich nicht 3 jahre lang hintergangen worden bin. Wenn dieser Abzug vom Netto rechtens ist dann ist ja alles i.O.

Danke

Gruss
Diggaz2005

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

quote:
aber nix davon das dieser Betrag dann auch wieder vom Nettogehalt abgezogen wird.


Davon liest du hier nichts, weil das einfach selbstverständlich ist. Dieser Abzug vom Netto ist korrekt. Ich versuche mall das zu erläutern:

Du erhälst z.B. ein Bruttogehalt von 2.000,-- Euro. Auf dieses Gehalt zahlst Du Steuern und Sozialabgaben. Alles ganz normal.

Jetzt bekommst Du zusätzlich einen PKW vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, den Du auch privat nutzen darfst. Durch diese Privatnutzung entsteht Dir ein finanzieller (geldwerter) Vorteil, den Du als zusätzliches Einkommen versteuern und auf den Du auch Sozialabgaben bezahlen musst. Um diesen Steuer- und Abgabenbetrag ermitteln zu können, wird der Pauschalbetrag von - z.B. - 150,-- Euro auf Dein Bruttoeinkommen aufgeschlagen. Du zahlst Deine Steuern und Abgaben also nicht mehr auf 2.000,--, sondern auf 2.150,-- Euro. Die 150,-- Euro sin aber kein Gehaltsbestandteil, sondern werden dementsprechend vom Nettogehalt wieder abgezogen.

Ich hoffe, dass ist so verständlich übergekommen. Auf jeden Fall ist das so korrekt gelaufen und abgewickelt worden.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Und wenn das nicht vom Nettogehalt wieder abgezogen würde, dann würde das dazu führen, dass Du zusätzlich zur Nutzung des Firmenwagens auch noch ein höheres Nettogehalt erhälst.

Und dass Dein Chef Dir noch Geld dafür bezahlt, dass Du den Firmenwagen unentgeltlich privat nutzen kannst, wäre ja wohl etwas merkwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
diggaz2005
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok danke für die Antworten! Man kann ja nicht alles wissen dafür gibts schliesslich diese Foren.

Noch eine andere Frage. Gibt es denn nur diese Methode wenn man einen Dienstwagen bekommt???? Ich meine gibt es da keine alternativen als diese 1% + 0,03% Regelung ??? Ich meine je weiter ich wohne desto teurer wird das wenn man dann noch einen teuren Dienstwagen bekommt macht das die Sache auch nicht vorteilhafter?? Ich will mich halt jetzt vorher über alle Möglichkeiten genau informieren um dann zu überlegen ob ich mir nicht lieber ein eigenes Fahrzeug anschaffe und dafür von anfang an ein höheres Grundgehalt fordere :-)


Gruss
Diggaz2005

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nein, man kann alternativ auch nur die tatsächlichen Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, versteuern.

Das erfordert aber die Führung eines Fahrtenbuches und die genaue Aufstellung sämtlicher mit dem Fahrzeug verbundenen Kosten, sowie eine Aufteilung zwischen dienstlichen und privaten Kilometern.

So etwas lohnt sich nur, wenn der Anteil der privat gefahrenen Kilomenter einschl. der Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte klein ist gegenüber den dienstlich gefahrenen Kilometern.

Für das Geld, welches Du bei einem Firmenfahrzeug zusätzlich an Steuern zahlen musst, kannst Du privat kaum ein Auto fahren.

Wenn das Auto neu 20.000€ und Du 20km zur Arbeit fährst, dann musst Du monatlich 320€ zusätzlich versteuern. Bei einem mitteleren Einkommen fallen darauf etwa 33% Steuern an, also 105,60€. Davon kannst Du bei einem eigenen Auto aber gerade (wenn überhaupt) den Sprit bezahlen.

So ein Auto dürfte real mit allem drum und dran etwa 500€ monatliche Kosten verursachen. Dafür brauchst Du aber 1000€ Gehaltserhöhung.

Nur in ganz extremen Ausnahmefällen dürfte man mit einem privaten PKW billiger fahren, als mit einem Firmenwagen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

Sehe ich genau so. Außerdem muss m.E. der Arbeitgeber der Versteuerung nach tatsächlichen Kosten zustimmen. Viele Arbeitgeber wollen das, wegen des höheren Arbeitsaufwandes, nicht. Und ich persönlich scheue ehrlich gesagt auch den Aufwand, ständig ein Fahrtenbuch zu führen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anpi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
zu diesem Themengebiet stellen sich mir einige Fragen, die mir eigentlich bis jetzt keiner so richtig beantworten konnte.
Auch mir wurde von meiner neuen Firma ein Firmenwagen angeboten (€ 25.000). Im Prinzip würde sich das ganze lohnen, da ich täglich 100 km zur Arbeit fahren muß. Doch genau diese 100 km machen mir die 1% + 0,03% Regelung kaputt. Ich müßte demnach Steuern über 1000% bezahlen.
Die Idee wäre jetzt, ein Fahrtenbuch zu führen und dementsprechend die tatsächlichen privaten km auszuweisen und abzurechnen. Dazu nun meine Zweifel:
1. Zählen die fahrten zur Arbeit als Privatfahrt oder als geschäftlich genutzt ?
2. Bei derermittlung der tatsächlichen PKW-Kosten (die dann als Grundlage der privaten Farten gelten) wird dabei der Anschaffungspreis oder z.B. die monatlichen Leasingkosten berücksichtigt ?

Im Kollegenkreis wird zumindest behauptet, dass bei dieser Entfernung die Nutzung eines Firmen-PKWs keinen Sinn macht aber wo liegt dann bitte der Sinn des Ganzen ?

Danke für die Antworten... :-)


-----------------
"AnsgarP aus H"

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