Moin zusammen,
Ich habe da eine Frage:
Meine Firma stellt mir einen Firmenwagen zur Verfügung. Im Rahmen einer Überprüfung ist jetzt rausgekommen das meine Firma:
1. Brutto ein Geldwerten Vorteil von 529€ berechnet hat
2. Den Geldwerten Vorteil von 529€ im Netto wieder abgezogen hat
Die 529€ sind aus zweierlei Gründen verkehrt:
1. Die 529€ stellen eigentlich mein Eigenanteil dar. Dieser sollte eigentlich 479,04€ betragen (weil ich das Fahrzeug 4 statt 3 Jahre behalte, wurde anscheinend falsch von Fuhrpark an Lohnbuchhaltung gemeldet)
2. Der Eigenanteil von 529/479,04€ ist grösser als 0,5% des Listenpreises, daher hätte es gar nicht als Geldwerter Vorteil im Brutto auftauchen dürfen.
Letzlich habe ich etwas mehr als 10K zuviel versteuert & 950€ Netto zuviel abgezogen bekommen (über 19 Monate).
Ich habe das der Lohnbuchaltung gemeldet und diese haben das auch als Fehler erkannt und mir eine Korrektur zugesagt.
Die Korrektur kam jetzt und letztlich möchte die Firma jetzt 9.101,76€ Netto im August von mir zurück haben. In den 19 Korrekturen haben Sie die 529€ vom Brutto abgezogen, 529€ vom gesetzlichen Netto abgezogen, dann 479,04 nochmal vom gesetzlichen Netto abgezogen und dann 529€ wieder draufgerechnet. Bleibt am Ende ein "Minus" von 479,04€ pro Abrechnung. Ist das logisch korrekt? Ich meine ich habe 529€ ja Netto bereits in der Vergangenheit bezahlt (ging bis 2024), lapidare Aussage ist das ich die "Differenz" vom Finanzamt wiederbekomme. Ist das so korrekt?
Gruss
Timo
Firmenwagen Geldwerter Vorteil 19 Monate falsch berechnet
Der geldwerte Vorteil muss doch dem Brutto hinzugerechnet werden und auf die Summe Steuern bezahlt werden. BEi der Auszahlung wird der dann natürlich wieder abgezogen, da man den Betrag ja nicht bar bekommt.
Ich werde aus der Rechnung nicht ganz schlau, aber es scheint einiges durcheinander zu gehen:
Der geldwerte Vorteil durch den Dienstwagen ist zu versteuern. Der Betrag, der hierbei fahrzeugspezifisch berücksichtigt wird, berechnet sich nach einem festen Prozentsatz vom Listenpreis (hier wohl 0,5%). Wenn der AN aber für die Nutzung des Wagens einen Eigenanteil zahlt, ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil nur die Differenz zwischen fahrzeugspezifischem Betrag und Eigenanteil. Der geldwerte Vorteil kann somit auch null sein, nicht jedoch steuerlich relevant negativ.
Verstehe ich richtig, dass für die vergangenen 19 Monate bereits jeweils der Eigenanteil von 529€ an den AG gezahlt wurde, obwohl es nur 479€ hätten sein sollen? Zumindest diese Differenz sollte man also vom AG zurück bekommen können. Das Finanzamt ist hierfür eher nicht zuständig.
Es ist gleichzeitig möglich, dass der geldwerte Vorteil falsch oder gar nicht berücksichtigt wurde und somit zu wenig an Steuern abgeführt worden sind. Der AG muss dies korrigieren, zusätzlich werden korrekte Angaben in der Steuererklärung etwaige Differenzen glattziehen.
Die geschilderte Rechnung kann ich dazu aber nicht nachvollziehen, der geforderte Nettobetrag an nachzuzahlender Steuer scheint gefühlt ziemlich hoch.
Kannst Du noch einmal klarstellen, dass der Eigenanteil in der Vergangenheit von dir bezahlt wurde und wie in der Vergangenheit der Geldwerte Vorteil beim Lohnabzug der ESt berücksichtigt worden ist? Die 529€ waren tatsächlich der Eigenanteil, und nicht der zusätzliche Abzug an ESt aufgrund des geldwerten Vorteils?
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Zitat :Der geldwerte Vorteil muss doch dem Brutto hinzugerechnet werden und auf die Summe Steuern bezahlt werden.
Richtig.
Wenn jedoch die Eigenbeteiligung höher ist als der geldwerte Vorteil, dann wird nichts addiert, sondern nur die Eigenbeteiligung vom netto abgezogen.
Die Gehaltsabrechnung kann ich nicht nachvollziehen.
Zitat :Der geldwerte Vorteil muss doch dem Brutto hinzugerechnet werden und auf die Summe Steuern bezahlt werden.
Richtig.
Wenn jedoch die Eigenbeteiligung höher ist als der geldwerte Vorteil, dann wird nichts addiert, sondern nur die Eigenbeteiligung vom netto abgezogen.
Die Gehaltsabrechnung kann ich nicht nachvollziehen.
Guten Abend,
Sorry das es so verwirrend beschrieben ist (ist aber auch verwirrend aufgebaut und mehrere Themen).
1. Also ich habe seit Beginn an (inklusive Probezeit) sowohl im Brutto ein geldwerten Vorteil eingebucht bekommen als auch Netto eben diesen abgezogen bekomme. Dieser Geldwerter Vorteil entsprach von der Summe monatlich ab 04/2024 auf den Cent genau den "eigentlich" Eigenanteil (fehlerhaft 529€, korrekt wären 479,04€ gewesen). Deswegen war ich da nicht sofort drüber gestolpert das kein weiterer Netto Abzug (Eigenbeteiligung KFZ) stattgefunden hat.
2. Im Rahmen einer Neuberechnung der Lohnsteuer (mir wurde ein Boni nachgerechnet) ist ab 12/2025 dieser Geldwerte Vorteil weggefallen und nur noch im Netto abgezogen (diesmal unter Netto Eigenanteil KFZ) ab dort auch korrekt mit 479,04€.
3. Aufgrund dieses Umstandes ist mir erst aufgefallen das vermutlich in der Vergangenheit ein Fehler vorlag
4. Ich fahre ein Hybrid mit Homeoffice Regel (keine 0,03%) und mit den 0,5% liegt der Geldwerte Vorteil unter der Eigenbeteiligung (479,04€) . Daher wäre der Geldwerte Vorteil 0.
Daraufhin hat die Firma nun die fehlerhafte 19 Monate korrigiert und fordert nun 19 * 479,04€ und hat den Geldwerten Vorteil aus dem Brutto/Netto entfernt. Ich würde ja ein Screenshot adden, aber das geht im Forum nicht.
Hier Mal die Korrektur eines Monats als unformatierte Tabelle. Wenn es ein zweiten Wert in der Zeile gibt, dann ist das die "Korrektur":
107 Lohn/Gehalt (JLL) 6.625,00
003 mtl. Arbeitszeit 174,00 Std.
23C Abschl. BIW/TUP (JLL) 1.656,42
23D Essensgeld MTL. (JLL) 55,00
511 PKW GwV (JLL) 0,00 -529,00
741 Incent. BIX (JEE) 349,53
702 Urlaubsgeld (JEE) 4.050,00
BRG Gesamtbrutto 12.735,95 -529,00
STT Steuertage 30,00 Tage
SVT Sozialversicherungstage 30,00 Tage
BSL Steuerbrutto, laufende Bezüge 8.865,42
BSE Steuerbrutto, sonstige Bezüge 4.399,53
LST Lohnsteuer aus monatlichen Bezügen -2.304,00
LSE Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen -1.848,00
SOZ Solidaritätszuschlag -137,84
SOE Solidaritätszuschlag aus sonstigen Bezügen -101,64
BRR Rentenversicherungsbrutto 7.550,00
RAN Rentenversicherung 18,60% [voller Beitrag] -702,15
AAN Arbeitslosenversicherung 2,60% [voller Beitrag] -98,15
GSN Gesetzliches Netto 7.645,81 -529,00
802 Deduction ESPP -100,00
825 PKW Eigenanteil Netto-Abzug -479,04 -479,04
962 Travel expenses 40,20
KFP Freiwillige Krankenversicherung [kv-freiw.] -377,77
KZF Freiw. Krankenversicherung Zusatzbeitrag AN 1,70 % [kv-freiw.] -43,99
PFP Freiwillige Pflegeversicherung [voller Beitrag] -62,10
GWS Abzug GwV 0,00 529,00
Aus der Tabelle werde ich nicht so recht schlau, ich kann nicht nachvollziehen was da jetzt aus welchem Grund wie gebucht wurde.
Trotzdem ein paar Kommentare zu deinen Ergänzungen:
Bedeutet dies, dass von 04/2024 bis 12/2025 jeden Monat die 529€ vermeintlicher geldwerter Vorteil auf das zu versteuernde Brutto-Gehalt aufgeschlagen wurde, und gleichzeitig / zusätzlich die 529€ vom Netto-Gehalt abgezogen wurden?Zitat :Also ich habe seit Beginn an (inklusive Probezeit) sowohl im Brutto ein geldwerten Vorteil eingebucht bekommen als auch Netto eben diesen abgezogen bekomme.
Das hieße, dass man einen (nicht vorhandenen) geldwerten Vorteil versteuert hat, und gleichzeitig den Eigenanteil an den Arbeitgeber gezahlt hat? Oder hat der AG die 529€, die er vom Netto-Gehalt abgezogen hat, als "Steuer" erklärt und ans Finanzamt überwiesen?
Allgemein gilt: Sofern vom AG ein geldewerter Vorteil tatsächlich gewährt wird, ist dieser dem Brutto-Gehalt aufzuschlagen und entsprechend zu versteuern. Die vom AN hierbei zu tragenden Kosten sind Teil der Lohnsteuer und fließen dem Finanzamt zu. Ein zusätzlicher Abzug eines "geldwerten Vorteils" in gleicher Höhe vom Netto-Gehalt ist dann aber keine steuerliche Frage mehr, sondern erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen AN und AG. DIes wäre dann an sich kein "geldwerter Vorteil", sondern eben der Eigenanteil für die Nutzung des PKW. Wird dieser vereinbarte Eigenanteil tatsächlich an den AG gezahlt, indem der AG diesen Betrag vom Nettogehalt zusätzlich abzieht, vermindert dies jedoch den tatsächlichen geldwerten Vorteil. Da laut Angaben der Eigenanteil über dem geldwerten Vorteil (0.5% vom Listenpreis) liegt, wäre der tatsächliche geldwerte Vorteil für den AN hier null, da der AN gar keinen geldwerten Vorteil vom AG gewährt bekommt. Es hätte somit keinen Aufschlag des "geldwerten Vorteils" von 529€ auf das Brutto-Gehalt geben dürfen.
Die somit von 04/2024 bis 12/2025 möglicherweise zuviel gezahlten Steuern kann sich der AN vom Finanzamt im Rahmen seiner Steuererklärung zurückholen, wenn der AG es selbst nicht hinbekommt dies in seinen Lohnabrechnungen zu korrigieren. Für 2024 wurde die Steuererklärung schon beschieden? Welche Angaben hat der AN zur Nutzung des Dienstwagens sowie dem gezahlten Eigenanteil in der Steuererklärung für 2024 gemacht?
In der Nachberechnung von 12/2025 ist festgestellt worden, dass der Eigenanteil nicht 529€ sondern 479,04€ beträgt. Dies sollte korrigiert werden. Da der AN aber bereits seit 04/2024 jeden Monat die 529€ an den AG gezahlt hat, da der AG diesen Betrag vom Netto einbehalten hat, müsste sich daraus ein Erstattungsanspruch des AN gegenüber dem AG ergeben. Die Höhe dieses Erstattungsanspruchs beträgt 529€-479,04€ = 49,96€ für jeden Monat, in welchem der AG die 529€ anstatt der 479,04€ einbehalten hat.
Sofern ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, hat der AN somit einen Anspruch auf Erstattung zuviel gezahlten Eigenanteils gegenüber seinem Arbeitgeber, sowie einen separaten Anspruch auf Erstattung zuviel gezahlter Steuer aufgrund falscher Angaben zum tatsächlichen geldwerten Vorteil.
Wie der AG jetzt auf die Idee kommt, der AN könnte doch zusätzlich für die bereits von 04/2024 bis 12/2025 monatlich vom AN gezahlten 529€ noch einmal 479€ für jeden Monat an den AG überweisen, erschließt sich mir nicht. So wie es sich für mich darstellt, schuldet der AG dem AN Geld, nicht anders herum.
Ich würde die Rechnung und Behauptungen des AG jedenfalls nicht hinnehmen und den AG auffordern, die Beträge für den Eigenanteil und einen etwaigen geldwerten Vorteil korrekt zu verbuchen, und vom AN zuviel an den AG gezahltes Geld an den AN erstatten.
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