Hallo Forum,
Ich bin neben meiner Teilzeit Anstellung als Gewerbetreibender unterwegs und nutze bisher die Kleinunternehmerregelung, bei der ich entsprechend keine Umsatzsteuer ausweise und auch keine Vorsteuer ziehe.
Nun soll sich das anlässlich eines Firmenwagen Leasings aber ändern, um dort die entsprechenden Nettopreise abrufen zu können.
Meine 1. Frage:
Kann ich dem Finanzamt einfach melden, dass ich ab sofort Umsatzsteuerpflichtig sein und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchte?
Wie wäre hier die Vorgehensweise? Wie läuft das ab?
Meine 2. Frage:
Kann ich den Vertrag zum Gewerbeleasing schon zeitnah unterschreiben, auch wenn ich noch nicht in der Regelbesteuerung bin? In der Konsequenz, dass ich bis zur Umsatzsteuerpflichtigkeit die Brutto Raten zahle?
Dem Leasinggeber wäre es doch egal, weil ich ja ohnehin die Brutto Raten überweise, nur mir die Vorsteuer (also 19% Umsatzsteuer) zurück hole und DADURCH die geringeren Raten habe?
Würde mich total über hilfreiche Antworten freuen!
Firmenwagen -> Von Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung
21. Juli 2021
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Frage vom 21. Juli 2021 | 09:23
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen -> Von Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung
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#1
Antwort vom 21. Juli 2021 | 09:54
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Ja, ein Wechsel ist allerdings nur für den gesamten Besteuerungszeitraum (Kalenderjahr) möglich. Bindungsfristen siehe § 19 UStG.ZitatKann ich dem Finanzamt einfach melden, dass ich ab sofort Umsatzsteuerpflichtig sein und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchte? :
Schriftlich auf Papier, so mit Buchstaben und Zahlen. Oder auch elektronisch (Elster). So dass das FA versteht, was Sie wollen.ZitatWie wäre hier die Vorgehensweise? Wie läuft das ab? :
Ja, da Sie ohnehin das gesamte KJ steuerpflichtig werden und einen Vorsteuerabzug haben.ZitatKann ich den Vertrag zum Gewerbeleasing schon zeitnah unterschreiben, auch wenn ich noch nicht in der Regelbesteuerung bin? In der Konsequenz, dass ich bis zur Umsatzsteuerpflichtigkeit die Brutto Raten zahle? :
#2
Antwort vom 21. Juli 2021 | 12:42
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatZitat (von go480200-38): :
Wie wäre hier die Vorgehensweise? Wie läuft das ab?
Schriftlich auf Papier, so mit Buchstaben und Zahlen. Oder auch elektronisch (Elster). So dass das FA versteht, was Sie wollen.
Oder auch konkludent durch Abgabe einer USt-Erklärung mit Angaben als Regelbesteuerer.
ZitatDem Leasinggeber wäre es doch egal, weil ich ja ohnehin die Brutto Raten überweise, nur mir die Vorsteuer (also 19% Umsatzsteuer) zurück hole und DADURCH die geringeren Raten habe? :
Den interessiert nur die Gewerbeanmeldung.
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