Firmenwagen - Kann der Arbeitgeber so einfach den geldwerten Vorteil weiter abziehen?

16. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
naghavi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen - Kann der Arbeitgeber so einfach den geldwerten Vorteil weiter abziehen?

Hallo, ich arbeite als Techniker in einem mittelständischen Unternehmen. Da ich viel im Außendienst tätig bin, kann ich den
Firemenwagen (Transit) für die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte
nutzen. Bei meinem Gehalt werden 0,03% vom Listenpreis x km W-A pro Monat versteuert.

Jetzt war ich 3 Wochen krank und habe das Fahrzeug an der Firma stehen lassen. Kann der Arbeitgeber so einfach den geldwerter Vorteil weiter abziehen?

Ich danke schon jetzt für eine Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich entnehme dem aber, dass Sie das Fahrzeug privat nutzen können. Wenn dem so ist, ist der Abzug korrekt.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Der geldwerte Vorteil wird nur dann nicht abgezogen, wenn das Fahrzeug den ganzen Monat nicht genutzt werden konnte.

Ein Anteiliger Abzug erfolgt nicht. Daher ist der volle Abzug der Pauschale bei Dir korrekt. Der AG muss den Abzug sogar vornehmen.

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