Firmenwagen aus der Firma nehmen und privat nutzen

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dortmund20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen aus der Firma nehmen und privat nutzen

Hallo,
ich bin Geschäftsführer und Eigentümer einer GmbH & Co.KG und fahre derzeit einen Firmenwagen, den ich jetzt 4 Jahre abgeschrieben habe. Ich möchte diesen Wagen jedoch jetzt aus der Firma nehmen und privat weiternutzen. Von einem Autohaus habe ich den Wert des Wagen schätzen lassen, so dass ich einen (auch für das Finanzamt) nachvollziehbaren Wert habe. Wie genau ist jetzt das Vorgehen? Mache ich einfach einen klassischen Kaufvertrag zwischen meiner Firma und mir? Muss ich noch weitere Formalitäten beachten oder machen? Mit Abschluss des Kaufvertrages geht der Wagen automatisch in meinen privaten Besitz über? Die bis dahin geltende 1% Versteuerung wird dann auch nur anteilig auf das laufende Jahr berechnet?
Der Verkauf des Fahrzeug stellt dann für die Firma einen Gewinn dar, richtig? Der Wagen ist noch nicht komplett abgeschrieben, sondern steht noch mit der Summe X in den Büchern. Der Gewinn der Firma wären dann doch der Verkaufswert (netto) - der Summe X . Richtig?

Vielen Dank im Voraus!
Stefan




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5378 Beiträge, 1282x hilfreich)

Zitat (von Dortmund20):
Mache ich einfach einen klassischen Kaufvertrag zwischen meiner Firma und mir?

Nein, Sie entnehmen ihn, wenn Betriebsvermögen der KG und nicht der GmbH.
Sofern beim Kauf Vorsteuer abgezogen wurde, entsteht jetzt Umsatzsteuer.

Zitat (von Dortmund20):
Die bis dahin geltende 1% Versteuerung wird dann auch nur anteilig auf das laufende Jahr berechnet?

Ja! Und das Fahrzeug wird zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt?

Zitat (von Dortmund20):
Der Verkauf des Fahrzeug stellt dann für die Firma einen Gewinn dar, richtig?

Ja, soweit der Entnahmewert den Buchwert übersteigt.

Zitat (von Dortmund20):
Der Gewinn der Firma wären dann doch der Verkaufswert (netto) - der Summe X . Richtig?

Richtig!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dortmund20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Aber wie genau mache ich denn diese Entnahme? Dafür muss kein Schriftstück aufgesetzt werden?
Wo und wie lege ich denn den Entnahmewert fest?

Der Wagen wird nur noch rein privat genutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2665 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat (von Dortmund20):
Der Wagen wird nur noch rein privat genutzt.
In dem Moment, in dem die betriebliche Nutzung unter 10% rutscht, kommt es zu einer Zwangsentnahme aus dem Betriebsvermögen.

Da zuvor die 1%-Regelung angewendet wurde, wurde das Fahrzeug offensichtlich zu mehr als 50% betrieblich genutzt und kann vorher gar nicht entnommen werden, da es notwendiges Betriebsvermögen darstellt.

Ich gehe daher davon aus, dass der Entnahmezeitpunkt dem Anschaffungsdatum des neuen Firmen-PKWs entspricht.

Eines Schriftstücks oder einer Handlung Bedarfes dafür nicht.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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