Hallo,
ich bin Geschäftsführer und Eigentümer einer GmbH & Co.KG und fahre derzeit einen Firmenwagen, den ich jetzt 4 Jahre abgeschrieben habe. Ich möchte diesen Wagen jedoch jetzt aus der Firma nehmen und privat weiternutzen. Von einem Autohaus habe ich den Wert des Wagen schätzen lassen, so dass ich einen (auch für das Finanzamt) nachvollziehbaren Wert habe. Wie genau ist jetzt das Vorgehen? Mache ich einfach einen klassischen Kaufvertrag zwischen meiner Firma und mir? Muss ich noch weitere Formalitäten beachten oder machen? Mit Abschluss des Kaufvertrages geht der Wagen automatisch in meinen privaten Besitz über? Die bis dahin geltende 1% Versteuerung wird dann auch nur anteilig auf das laufende Jahr berechnet?
Der Verkauf des Fahrzeug stellt dann für die Firma einen Gewinn dar, richtig? Der Wagen ist noch nicht komplett abgeschrieben, sondern steht noch mit der Summe X in den Büchern. Der Gewinn der Firma wären dann doch der Verkaufswert (netto) - der Summe X . Richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Stefan
Firmenwagen aus der Firma nehmen und privat nutzen
21. September 2020
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Frage vom 21. September 2020 | 16:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen aus der Firma nehmen und privat nutzen
#1
Antwort vom 21. September 2020 | 16:33
Von
Status: Junior-Partner (5378 Beiträge, 1282x hilfreich)
Zitat :Mache ich einfach einen klassischen Kaufvertrag zwischen meiner Firma und mir?
Nein, Sie entnehmen ihn, wenn Betriebsvermögen der KG und nicht der GmbH.
Sofern beim Kauf Vorsteuer abgezogen wurde, entsteht jetzt Umsatzsteuer.
Zitat :Die bis dahin geltende 1% Versteuerung wird dann auch nur anteilig auf das laufende Jahr berechnet?
Ja! Und das Fahrzeug wird zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt?
Zitat :Der Verkauf des Fahrzeug stellt dann für die Firma einen Gewinn dar, richtig?
Ja, soweit der Entnahmewert den Buchwert übersteigt.
Zitat :Der Gewinn der Firma wären dann doch der Verkaufswert (netto) - der Summe X . Richtig?
Richtig!
#2
Antwort vom 21. September 2020 | 16:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
Aber wie genau mache ich denn diese Entnahme? Dafür muss kein Schriftstück aufgesetzt werden?
Wo und wie lege ich denn den Entnahmewert fest?
Der Wagen wird nur noch rein privat genutzt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. September 2020 | 18:54
Von
Status: Student (2665 Beiträge, 730x hilfreich)
In dem Moment, in dem die betriebliche Nutzung unter 10% rutscht, kommt es zu einer Zwangsentnahme aus dem Betriebsvermögen.Zitat :Der Wagen wird nur noch rein privat genutzt.
Da zuvor die 1%-Regelung angewendet wurde, wurde das Fahrzeug offensichtlich zu mehr als 50% betrieblich genutzt und kann vorher gar nicht entnommen werden, da es notwendiges Betriebsvermögen darstellt.
Ich gehe daher davon aus, dass der Entnahmezeitpunkt dem Anschaffungsdatum des neuen Firmen-PKWs entspricht.
Eines Schriftstücks oder einer Handlung Bedarfes dafür nicht.
taxpert
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