Firmenwagen bei selbstständig und angestellt

30. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Roger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen bei selbstständig und angestellt

Hallo zusammen,

bis jetzt war ich freiberuflich tätig, hatte meinen Firmenwagen und berechnete diesen nach der 1% Regel. Alles halbwegs verständlich so weit. Vor Corona waren es viele Fahrten zu Kunden, aktuell n bissl weniger.

Jetzt werde ich hauptberuflich wieder einen normalen Angestelltenjob übernehmen, werde aber nebenbei immer noch freiberuflich tätig sein. Einkommensverteilung geplant ca. 2 zu 1 bis 4 zu 1. Also bei beispielsweise 6000 Bruttogehalt ca. 1500 bis 3000 Euro freiberuflicher zusätzlicher Gewinn.

Jedoch ist mein Angestelltenjob derart, dass ich meisst im Homeoffice sitze und der freiberufliche Job derart, dass ich öfters zu Kunden fahre. Wenn ich mal für die Firma als Angestellter fahren werde, rechne ich das mit 30 Cent pro km gegen die Firma ab.

Was mache ich jetzt mit dem bestehenden Firmenwagen? In das Privatvermögen übernehmen und sowohl als Angestellter und als Freiberufler mit 30 Cent ansetzen / abrechnen? Oder im Firmenvermögen lassen und trotzdem gegenüber dem Arbeitgeber mit 30 Cent abrechnen?

Es könnten durchaus auch mal mehr als 50% freiberufliche Fahrten werden - also in dem Teil in dem das Auto eigentlich zum Firmenvermögen gerechnet werden MUSS. Wahrscheinlicher sind aber irgendwo 20-40%. Im Endeffekt hängt das aber dann von den konkreten Aufträgen ab. Kann also mal so und mal so sein - aber wahrscheinlich immer mehr als 10%.

Was sieht denn hier das Recht vor?

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10 Antworten
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Das Kfz darf dann gewillkürtes BV bleiben und muss nicht zwangsentnommen werden. Die Ermittlung der privaten Nutzung ist dann aber nicht mit der 1%-Regelung möglich, wenn die betriebliche Nutzung nicht mehr als 50% beträgt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Roger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Die Ermittlung der privaten Nutzung ist dann aber nicht mit der 1%-Regelung möglich, wenn die betriebliche Nutzung nicht mehr als 50% beträgt.


Danke, das bedeutet also Fahrtenbuch oder Privatentnahme, wenn man nicht gesichert über 50% liegt?

Fahrtenbuch ist ein No-Go. Lange genug gemacht, keinen Bock mehr drauf.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zwischen 10% und 50% wäre auch eine Schätzung aufgrund von Aufzeichnungen (z.B. nur der betrieblichen Fahrten) möglich.
Ansonsten kann das Auto ggf. entnommen werden, würde bei Überschreiten der 50% jedoch wieder zwingend zu Betriebsvermögen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Roger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Ansonsten kann das Auto ggf. entnommen werden, würde bei Überschreiten der 50% jedoch wieder zwingend zu Betriebsvermögen.


Also der "easy way" wäre dann quasi "Zweites Auto kaufen". Damit würde man natürlich mehr Steuern sparen ...
Manche Regelungen sind einfach doof ...

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Nutzung im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit wäre jedoch nicht von der 1%-Regelung abgedeckt und müsste als zusätzliche Entnahme erfasst werden!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Nutzung im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit wäre jedoch nicht von der 1%-Regelung abgedeckt und müsste als zusätzliche Entnahme erfasst werden!

taxpert

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Nutzung im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit wäre jedoch nicht von der 1%-Regelung abgedeckt und müsste als zusätzliche Entnahme erfasst werden!

taxpert

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Nutzung im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit wäre jedoch nicht von der 1%-Regelung abgedeckt und müsste als zusätzliche Entnahme erfasst werden!

taxpert

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Besserst Du Deine Beitrags-Statistik gerade auf, @taxpert? ;-)

Zitat (von taxpert):
Die Nutzung im Rahmen der nichtselbständigen Tätigkeit wäre jedoch nicht von der 1%-Regelung abgedeckt und müsste als zusätzliche Entnahme erfasst werden!

Man könnte darauf verzichten, indem man umgekehrt nicht die 30 Cent je km ansetzt. Erstattungen des Arbeitgebers wären dann wohl stpfl.

Zitat (von Roger):
Also der "easy way" wäre dann quasi "Zweites Auto kaufen". Damit würde man natürlich mehr Steuern sparen ...

Das ist ein ähnlich guter Tipp wie schlicht auf die Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit zu verzichten, um Steuern zu sparen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#10
 Von 
Roger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich danke euch erstmal.

Ihr habt sicherlich Recht, das mit dem zweiten Auto mag zwar komisch sein, aber ich habe ja zwei Autos in der Familie. Wenn ich jetzt das bestehende Elektroauto auf die Selbstständigkeit zugelassen lasse und die Fahrten als Angestellter mit dem Familienwagen mache, dann wäre alles in Butter - wenn ich das richtig verstehe.

Aber da drauf habe ich wenig Lust, denn mein kleiner Flitzer ist mir einfach lieber als die grosse Familienkutsche. Aber auf Dauer könnte man überlegen die Familienkutsche gegen nen ID.4 oder Tesla Y zu tauschen und dann würde das auch wieder Spass machen.

Anyway, diese Autos sind kurzfristig nicht lieferbar, daher wird das nichts.

Wie kann ich die paar Fahrten als Angestellter sauber versteuern UND das Auto in der Firma lassen? Mit der 0.25% Regelung ist das einfach super günstig grade. Ich denke wegen der Kompensation des Wertverlustes des Firmenwagens wäre das fast die beste Option. Da dürften die paar Fahrten als Angestellter wenig ausmachen. Und manche Fahrten kann ich ja immer noch mit der Familienkutsche machen ... oder Anfang 2022 dann nen ID.4 kaufen ...

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