Firmenwagen für neues Unternehmen Leasing/Kauf

12. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jogi09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen für neues Unternehmen Leasing/Kauf

Hallo zusammen,
Ich plane mich Anfang 2020 selbstständig zu machen, das Konzept ist ziemlich umfangreich und wird durch einen Konzern unterstützt, will sagen es ist mit einem angemessenen Einkommen zu rechnen ;-)
Was mich dazu momentan beschäftigt ist folgende Überlegung:
Ich benötige hierfür einen ordentlichen Firmenwagen, da ich meinen zum Start der Selbstständigkeit natürlich abgeben muss.
Als neu Selbstständiger ist es natürlich etwas umständlich an einen vernünftigen Leasingvertrag zu kommen ohne 20-30% Anzahlung zu leisten oder eine Bankbürgschaft beizusteuern.
Wenn ich nun als Privatmann ein Fahrzeug lease welches kurz vor meinem Geschäftsstart geliefert wird. Dieses wird definitiv mehr als 50% für das Geschäft genutzt, zählt somit als Betriebsfahrzeug.
Bei Leasing werden die monatlichen Raten von etwa 750,- (=9000,-/ Jahr) als Betriebsausgabe akzeptiert, ich muss ihn per 1% oder Fahrtenbuch versteuern. Das ist alles einfach.

Wenn ich nun aber ein Fahrzeug kaufe per Finanzierung, kann ich die Raten nicht als Betriebsausgabe angeben.
Dafür kann ich die Zinsen des Kredites abziehen und, das Fahrzeug selbst über 5 Jahre abschreiben.
Bei einer Finanzierungsrate von 1100,- und einer gesamten Zinslast von etwa 6200,- auf 60 Monate und einer Abschreibung von jährlich 12000,- die ich geschäftlich ansetzen kann, kommt es soweit ich es verstehe so aus, dass ich 4200,- „privat" mehr zahlen muss, jedoch die 12000,- jährlich weniger versteuern muss.

Wenn ich dann nach 60 Monaten den Wagen aus dem Betrieb zum Marktwert übernehme (angenommen 20.000,-) zahle ich unterm Strich 20.000,-€ drauf, dafür ist es dann mein Auto?!

Ich versuche halt aktuell heraus zu finden, welcher Weg für mich der günstigste ist.
Und bevor der Hinweis kommt, kommende Woche habe ich einen Termin beim Steuerberater.

Danke euch für hilfreiche Antworten, bitte aber keine Hinweise wie: nimm doch ein günstigeres Auto oder so, meine Parameter stehen oben.

Gruß Jogi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von Jogi09):
Wenn ich dann nach 60 Monaten den Wagen aus dem Betrieb zum Marktwert übernehme (angenommen 20.000,-) zahle ich unterm Strich 20.000,-€ drauf, dafür ist es dann mein Auto?!

Hier liegt ein Missverständnis vor.

Du entnimmst nämlich nach 60 Monaten das Kfz. zum Restbuchwert aus dem Betriebsvermögen. Der Restbuchwert beträgt - sofern die Abschreibung über fünf Jahre zutreffend ist - einen Euro. Dieser wird einmal als Einnahme (die Entnahme wird so betrachtet) und einmal als "Anlagenabgang" (weil das Auto aus dem Betriebsvermögen verschwindet) und damit als Ausgabe gebucht. Diese beiden Positionen gleichen sich aus, egal wie hoch sie sind.

Eine Bewertung "zum Marktwert" ist steuerlich übrigens nicht zulässig, die Bewertung erfolgt immer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (abzgl. Abschreibungen und zzgl. Werterhöhungen wie nachträgliche Einbauten o.ä.)

Nach der Entnahme kannst du das Auto dann privat nutzen, es für 20.000 € verkaufen oder in die Schrottpresse schicken, es ist dann dein Privatvermögen. Einen allfälligen Verkaufserlös musst du nicht versteuern.

-- Editiert von so475670-44 am 12.08.2019 22:36

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Hier liegt ein Missverständnis vor.


Allerdings, nur nicht vom Fragesteller.

Zitat (von so475670-44):
Du entnimmst nämlich nach 60 Monaten das Kfz. zum Restbuchwert aus dem Betriebsvermögen. Der Restbuchwert beträgt - sofern die Abschreibung über fünf Jahre zutreffend ist - einen Euro. Dieser wird einmal als Einnahme (die Entnahme wird so betrachtet) und einmal als "Anlagenabgang" (weil das Auto aus dem Betriebsvermögen verschwindet) und damit als Ausgabe gebucht. Diese beiden Positionen gleichen sich aus, egal wie hoch sie sind.
Eine Bewertung "zum Marktwert" ist steuerlich übrigens nicht zulässig, die Bewertung erfolgt immer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (abzgl. Abschreibungen und zzgl. Werterhöhungen wie nachträgliche Einbauten o.ä.)
Nach der Entnahme kannst du das Auto dann privat nutzen, es für 20.000 € verkaufen oder in die Schrottpresse schicken, es ist dann dein Privatvermögen. Einen allfälligen Verkaufserlös musst du nicht versteuern.


Wer stoppt endlich diesen Antwortenden?!

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Du entnimmst nämlich nach 60 Monaten das Kfz. zum Restbuchwert aus dem Betriebsvermögen.
In meinem EStG (Stand 01.01.2019) steht im §6 Abs.1 Nr.4 Satz 1 EStG zwar etwas anderes, aber vielleicht hat @so475670-44 bereits ein Exemplar, dass den Rechtstand 01.01.2025 darstellt!

Zitat (von so475670-44):
Eine Bewertung "zum Marktwert" ist steuerlich übrigens nicht zulässig, die Bewertung erfolgt immer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (abzgl. Abschreibungen und zzgl. Werterhöhungen wie nachträgliche Einbauten o.ä.)
Auch hier enthält mein EStG grundsätzlich noch den §6 Abs.1 Nr.1 Satz 2 EStG , aber wer weiß schon, was die Zukunft bringt!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
Jogi09
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,
Also das „so475670-44" ziemlich daneben liegt habe ich selbst schon vor meiner Frage gewusst, das FA will das ein PKW zum Marktwert aus dem Betriebsvermögen entnommen wird, sonst gibt es wohl Ärger.
Auch wenn er nur noch 1€ Buchwert hat.

Was ich aber gerne wüsste, ist meine sonstige Angabe denn richtig?
Wenn ja, dann dürfte es sich doch für kein Unternehmen lohnen, einen PKW zu kaufen was aber doch einige machen?!

Gruß Jogi

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Das ganze ist weniger eine steuerrechtliche als ein betriebswirtschaftliche Frage!

1. Leasing
Unterstellt sei, dass Du für alle fünf Jahre die gleichen Bedingungen bekommst. Dann hast Du in 5 Jahren 45.000 € an Leasinggebühren bezahlt und am Ende keinen Gegenwert in der Hand, da das Kfz nicht dein Eigentum ist. Vorteil ist, dass Du wahrscheinlich alle zwei Jahre ein neues Auto zur Verfügung hast!

2. Kauf
Nach 5 Jahren hast Du zwar 66.200 € gezahlt, dem steht aber ein Gegenwert von 20.000 €in Form des Kfz entgegen, der dein Eigentum ist! Dein "Vermögen" hat sich also nur um 46.200 € gemindert.

Aus steuerlicher Sicht hättest Du beim Leasing einen gleichbleibenden Aufwand, während sich beim Kauf das Ganze erst durch die Entnahme zum Schluss relativiert. Nutzt man das Fahrzeug noch ein Jahr länger, "kippt" das Ergebnis natürlich, da für den kauf keine weiteren Kosten anfallen, beim Leasing jedoch weiterhin die hohe Leasingrate zu entrichten ist!

Die Entscheidung, ob Leasing oder Kauf richtiger ist, kann man aber nur bei einer Gesamtschau des Betriebes und der finanziellen Situation entscheiden. Leasing wird daher vorwiegend genutzt, wenn das vorhandene Eigenkapital bzw. der Kreditrahmen für andere, wichtigere Investitionen (z.B. Maschinen) genutzt werden soll.

taxpert

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