Firmenwagen - kann man die 1% Regelung des Marktwertes als Privatnutzung umgehen?

3. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Firmenwagen - kann man die 1% Regelung des Marktwertes als Privatnutzung umgehen?

Ist die Regelung 1% des Marktwertes als Privatnutzung
von Firmenwagen umgänglich, und wie bzw. unter welcher Voraus-
setzung ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Man kann anstatt der Pauschalversteuerung von 1% auch die den tatsächlichen Nutzungsvorteil versteuern.

Dazu muss ein Fahrtenbuch geführt werden, da eine exakte Aufteilung der Kilometerleistung zwischen privat und geschäftlich erfolgen kann. Außerdem müssen sämtliche Kosten für das Fahrzeug erfasst werden. Zu den Kosten gehört auch die Abschreibung.

Die Kosten werden dann entsprechend der Kilometerleistung auf privat und geschäftlich verteilt. Der private Anteil muss versteuert werden. Das Fahrtenbuch muss den Anforderungen des Finanzamtes genügen.

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

...Der private Anteil muss versteuert werden.
Wie, bei wem ?
Firma stellt Rechnung an Privat, mit MWSt. ?


...Das Fahrtenbuch muss den Anforderungen des Finanzamtes genügen.
Wie sehen die Anforderungen aus ?

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#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Bei der Besteuerung ist zu unterscheiden:

1. Bei Angestellten erfolgt die Ertragsbesteuerrung über das Gehalt.

2. Bei Unternehmern erfolgt die Ertragsbesteuerung durch Gewinnerhöhung.

Bei beiden natürlich zum Teil mit USt. Beim Angestellten ist die 1% Regelung ein Bruttowert, beim Unternehmer ein Nettowert? Keine Ahnung warum, konnte mir auch noch kein Prüfer sagen.

Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch werden m.E. aus BFH Urteilen abgeleitet.

Faustregel ist, wenn der prüfer was monieren möchte, findet er auch was.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist die Regelung 1% des Marktwertes als Privatnutzung
von Firmenwagen umgänglich, und wie bzw. unter welcher Voraus-
setzung <hr size=1 noshade>

Marktwert ist lt. Gesetz: der inländische Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer.

quote:<hr size=1 noshade>Bei beiden natürlich zum Teil mit USt. Beim Angestellten ist die 1% Regelung ein Bruttowert, beim Unternehmer ein Nettowert? Keine Ahnung warum, konnte mir auch noch kein Prüfer sagen. <hr size=1 noshade>
Was haben Sie denn für Prüfer im Haus? Ist das im Osten?

Beim Kleinunternehmer wird es wohl auch mit Umsatzsteuer sein oder nicht? Hat das wohl mit § 9b EStG zu tun? Ich weiß es auch nicht...

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