Firmenwagen nach Fahrtenbuch versteuern

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 55x hilfreich)
Firmenwagen nach Fahrtenbuch versteuern

Hallo zusammen,

bei der Versteuerung eines Firmenwagens nach der 1%-Regelung ist es ja so, dass der mtl. geldwerte Vorteil dem Gehalt zugerechnet wird und somit die Versteuerung erfolgt.

Wie passiert das denn aber bei der Versteuerung nach Fahrtenbuch?

Wird da auch zunächst ein Summe X als geldwerter Vorteil angenommen?

Wenn ja, wonach bemisst sich diese?

Danke für eure Hilfe!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50305 Beiträge, 17600x hilfreich)

Zitat:
Wie passiert das denn aber bei der Versteuerung nach Fahrtenbuch?


Vom Grundsatz her genauso.

Statt den 1% vom Bruttolistenpreis wird dann jedoch der tatsächliche Privatnutzungsanteil versteuert. Das kann sich bei geringem privaten Nutzungsanteil lohnen. Dafür müssen aber sämtliche Kosten der Fahrzeugnutzung bekannt sein.

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#2
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 55x hilfreich)

Okay, danke!
Aber wie wird der denn im ersten Jahr festgelegt? Wird das geschätzt?!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50305 Beiträge, 17600x hilfreich)

Zitat:
Aber wie wird der denn im ersten Jahr festgelegt? Wird das geschätzt?!


AfA, Tankquittungen, Versicherungsrechnungen, Steuerbescheide usw. sammeln und alles zusammen rechnen und schon hat man die tatsächlichen Kosten.

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5422 Beiträge, 1286x hilfreich)

hh, was der Fragesteller wohl meint ist die Beurteilung im ersten Jahr.
Bei betrieblichen PKW kann man man i.R.d. Jahresabschluss den Anteil anhand der in dem Jahr entstandenen Kosten ermitteln, was im Voraus schwierig ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
Fachwirt84
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 55x hilfreich)

Genau das ist die Frage. Bei der 1%-Methode kenne ich den Listenpreis und meine Km zur Arbeit und kann daher den konkreten geldwerten Vorteil berechnen.

Bei der Fahrtenbuchmethode kenne ich die Höhe der Versicherung, Steuer und Abschreibung...Reparaturen, Tanken...sind aber nicht kalkulierbar. Läuft es dann im ersten Jahr so, dass ein geschätzter Wert X als geldwerter Vorteil angesetzt wird und am Jahresende schaut man dann, ob es passt oder eben nicht?!

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50305 Beiträge, 17600x hilfreich)

Während des Jahres kann jeder privat gefahrene Kilometer zunächst mit 0,001% des Listenpreises versteuert werden. Am Jahresende muss dann die Differenz zum tatsächlichen geldwerten Vorteil nachversteuert werden.

Alternativ kann man während des Jahres nach der 1%-Methode versteuern und dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Umstellung auf die Fahrtenbuchmethode vornehmen. Der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn wird dann für die Steuererklärung entsprechend gekürzt.

Zitat:
Läuft es dann im ersten Jahr so, ...


Das läuft in jedem Jahr so, da weder die Kosten konstant bleiben noch das Verhältnis zwischen privat und dienstlichen gefahrenen Kilometern exakt gleich bleiben wird.

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