Firmenwagen und Steuererklärung

26. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
MichiB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagen und Steuererklärung

Hallo,

ich kriege von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt. Muß ich -irgendetwas- tun oder nicht tun?

Mir ist nicht ganz klar, ob ich irgendwelche Verpflichtungen habe zum Beispiel in der Steuererklärung etwas anzugeben oder Fahrtenbuch zu führen. Soweit mir mitgeteilt wurde, wird irgendetwas pauschal gemacht.

Da mein AG Hans Dampf in allen Gassen ist, will ich nicht wegen irgendeinem Schmarrn den der jetzt meint tricksen zu müssen in Teufels Küche kommen.

Also worauf muss ich achten? Da ich den sowieso nicht privat nutzen darf (ist die Fahrt von Zuhause bis zur Arbeitsstätte (ca. 2 km) schon privat oder nicht?

Sorry für das Durcheinander, aber habe da echt keinen Plan von und will keinen Ärger mit dem Finanzamt, nur weil der Alte meint er müsste irgend was sparen.

Danke für jeden Tip.

Gruss

Michi

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Der Firmenwagen wird bereits über die Gehaltsabrechnung pauschal versteuert mit 1% des Listenneupreises pro Monat zzgl. 0,03% pro Entfernungskilometer.

Damit ist die Privatnutzung abgegolten und Du müsstest dann nichts weiter machen.

Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt bereits als Privatnutzung. Wenn man die 1%-Pauschalversteuerung komplett vermeiden will, dann muss das Fahrzeug außerhalb der Arbeitszeiten auf dem Betriebsgelände des AG abgestellt werden.

Alternativ zur Pauschalversteuerung kannst Du aber auch den tatsächlichen Privatnutzen versteuern. Dann musst Du aber ein Fahrtenbuch führen, damit nachweisbar ist, welcher Anteil auf die betriebliche Nutzung und welcher Anteil auf die Privatnutzung entfällt. Außerdem musst Du natürlich die Gesamtkosten des Fahrzeugs kennen, d.h. Anschaffungskosten, Steuern, Versicherung, Benzin, Reparaturen usw. Dein Chef kann diese Versteuerung auch direkt durchführen, wenn er den Aufwand nicht scheut.

Wenn Du das Fahrzeug nur für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen darfst, ansonsten aber keine Privatnutzung zulässig ist, dann dürfte bei nur 2km Arbeitsweg die Versteuerung der tatsächlichen Privatnutzung deutlich vorteilhafter sein als die Pauschalversteuerung.

Ich würde mir aber an Deiner Stelle überlegen, ob Du dann auf die Privatnutzung nicht komplett verzichten willst. Dann muss das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände bleiben. Die Ermittlung des Privatanteils auf Basis der tatsächlichen Kosten ist mit einem erheblichen Papieraufwand verbunden.

Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, dass Du mit Deinem Chef absprichst, gegen eine angemessene Beteiligung an den Kosten, das Fahrzeug umfassend privat nutzen zu können. Dies wird typischerweise im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gemacht. Du verzichtest auf einen Teil Deines Gehaltes und darfst dafür im Gegenzug das Fahrzeug unbeschränkt oder mit einer jährlichen Kilometerbegrenzung privat nutzen. Dies ist ein häufig gewählter Weg, der normalerweise sowohl für den AG als auch für den AN attraktiv ist. Die Versteuerung erfolgt dann pauschal.

Alle hier beschriebenen Wege sind steuerrechtlich legal.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen