Firmenwagenleasing: Freiberufler private/gewerbliche Nutzung

10. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
go641033-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenwagenleasing: Freiberufler private/gewerbliche Nutzung

Moin!

Hintergrund: Freiberufler (nicht Umsatzsteuerpflichtig, Vollzeit angestellt, nebenberuflich Kleingewerbe), möchte ein Firmenwagenleasing machen. Die private Nutzung wird vermutlich bei 50% liegen und er möchte den Aufwand eines Fahrtenbuchs vermeiden.

Frage: Wenn ich die 1% Regelung anwende, kann ich dann die Kosten des Fahrzeugs (Leasingrate, Steuer, etc.) in der EÜR ansetzen, oder geht das dann nicht mehr?

Wenn das nämlich für mich eine Kostenfalle aufgrund der zu geringen gewerblichen Nutzung wird, muss ich den Auftrag stornieren.

Danke vorab!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Zitat (von go641033-71):
Wenn ich die 1% Regelung anwende, kann ich dann die Kosten des Fahrzeugs (Leasingrate, Steuer, etc.) in der EÜR ansetzen...
Natürlich, was denn sonst? Die 1% für private Nutzung sind als Einnahme anzusetzen.

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#2
 Von 
go641033-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Natürlich, was denn sonst? Die 1% für private Nutzung sind als Einnahme anzusetzen.


Bei der 1% Lösung wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird, richtig? Wenn dem so ist, kann aus meinem Verständnis heraus das Fahrzeug nicht zu 100% gewerblich als Ausgabe in der EÜR angesetzt werden. Bei einer 50/50 Nutzung, kann ich beispielsweise auch nur 50% der Kosten des Fahrzeugs ansetzen - oder sehe ich das falsch?

Ansonsten würde 1% des Listenpreises dem Gewinn zugerechnet werden und dann alle Ausgaben des Fahrzeugs wieder abgezogen... wäre ok für mich, aber habe ich bisher nicht so konkret im Netz nachlesen können.

Beispiel:

Einnahmen: 4000€

+1% vom Listenpreis: 400€
- Kosten für Fahrzeug (Leasingrate, Steuer, Versicherung, etc.): 400€

Ergebnis: 4000€ zu versteuernde Einnahmen?



-- Editiert von User am 10. August 2023 12:08

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Zitat (von go641033-71):
Bei der 1% Lösung wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird, richtig?
Nein. Ein Blick ins Gesetz hilft:
Zitat:
Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen...

Zitat (von go641033-71):
Bei einer 50/50 Nutzung, kann ich beispielsweise auch nur 50% der Kosten des Fahrzeugs ansetzen - oder sehe ich das falsch?
Ja, das sehen Sie falsch. Die 1%-Regelung soll ja eben eine genaue und streitanfällige Ermittlung des Privatanteils überflüssig machen und gibt eine pauschale Regelung vor (1% pro Kalendermonat).

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#4
 Von 
go641033-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann wäre meine obige Beispielrechnung aus Ihrer Sicht richtig und ich müsste kein Fahrtenbuch/Nachweis der Nutzung p/g aufzeigen, wenn ich die 1% Regelung in Anspruch nehme? Zudem kann ich die Kosten des KFZ zu 100% als Ausgabe in der EÜR aufführen?

-- Editiert von User am 10. August 2023 14:44

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4582 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von go641033-71):
ich müsste kein Fahrtenbuch/Nachweis der Nutzung p/g aufzeigen, wenn ich die 1% Regelung in Anspruch nehme? Zudem kann ich die Kosten des KFZ zu 100% als Ausgabe in der EÜR aufführen?

Beides grundsätzlich richtig.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
go641033-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke so weit und hier auch schon die Folgefragen:

Wenn ich zwischen 10% und 50% gewerblicher Nutzung rutschen sollte, ist das Fahrtenbuch wiederum Pflicht, richtig? Das ist ja aufgrund eventuell wechselnder Auftragslagen schwer, im Vorhinein zu wissen. Sollte dann sicherheitshalber trotzdem ein Fahrtenbuch geführt werden?

Wird die Nutzung basierend auf den gefahrenen Kilometern bemessen?

Wenn ich kein Fahrtenbuch führen muss, da ich von 50% gewerblicher Nutzung ausgehe, wie belege ich dann die 50% gewerbliche Nutzung bei einer Prüfung?

Das Fahrzeug wird bei einer 50% gewerblichen Nutzung dem Betriebsvermögen zugeordnet. Ist das beim Leasing auch der Fall und welche Auswirkungen hat das auf mein Kleingewerbe (Umsatzsteuerpflicht, Einkommenssteuer, etc.)?

-- Editiert von User am 10. August 2023 15:21

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#7
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Bitte lesen Sie sich das BMF-Schreiben vom 18.11.2009 durch:
https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/pkw-firmenwagen/privatnutzung-eines-betriebs-kfz-bmf-schreiben-vom-18-11-2009

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go641033-71
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke für die Infos. Nun bleibt noch eine offene Frage:

Wenn das Fahrzeug durch zu geringe geschäftliche Nutzung dem Privatvermögen zugeordnet wird, welche Kosten kommen dann auf mich zu? Zahle ich dann weiterhin die günstigen Firmenleasing-Konditionen und gebe die geschäftlichen Fahrten mit 0,30€/km an, oder muss ich dann trotzdem die 1% vom Listenpreis als geldwerten Vorteil versteuern und kann zudem die KFZ-Kosten nicht in der EÜR ansetzen?

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4582 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von go641033-71):
und gebe die geschäftlichen Fahrten mit 0,30€/km an

Ja oder die tatsächlich Aufwendungen je geschäftlich gefahrenem Km.

Zitat (von go641033-71):
oder muss ich dann trotzdem die 1% vom Listenpreis als geldwerten Vorteil versteuern

Nein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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