Flusslauf wer zahlt Grundsteuer - Anglerverein als Pächter oder Eigentümer?

6. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Zenger4
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Flusslauf wer zahlt Grundsteuer - Anglerverein als Pächter oder Eigentümer?

Hallo,

angenommen man hat in einer Erbengemeinschaft einen kleinen Bachlauf als Besitz, welcher seit Jahrzehnten an einen Anglerverein verpachtet ist.
Die Erbengemeinschaft ist hier völlig ungeklärt.

Wie geht man nun im Zuge der Grundsteuerreform damit um? Also es ergeben sich viele Fragen. Z.b:

1. Muss bei einem Bachlauf von ca. 3m Breite und 3,6km Länge eine Grundsteuer entrichtet werden?
2. Besteht hier eine Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung?
3. Wer muss diese abgeben?
4. Hat der Pächter als Anglerverein hier eine Pflicht gegenüber dem Verpächter?
5. Es ist im Unklaren wie hier in den letzten Jahren mit diesem Besitz umgegangen wurde. Was könnte einem Erben drohen?

Diesen Bachlauf hatte bis zuletzt eine ältere Dame "verwaltet". Sie hat lediglich im Turnus von 12 Jahren die Pacht verlängert und 1 mal im Jahr 150€ Pacht erhalten als.

Falls jemand hier etwas weiß, wäre das super.
Danke im Voraus.
Einen guten Start in die neue Woche :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Zenger4):
1. Muss bei einem Bachlauf von ca. 3m Breite und 3,6km Länge eine Grundsteuer entrichtet werden?

Da gehört ja auch Grundbesitz zu ...



Zitat (von Zenger4):
3. Wer muss diese abgeben?

Der Eigentümer.



Zitat (von Zenger4):
4. Hat der Pächter als Anglerverein hier eine Pflicht gegenüber dem Verpächter?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von Zenger4):
5. Es ist im Unklaren wie hier in den letzten Jahren mit diesem Besitz umgegangen wurde. Was könnte einem Erben drohen?

Alles ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Wie kann man bei einer ungeklärten Erbengemeinschaft einen Pachtvertrag haben? Das ganze könnte aus meiner Sicht zu einem Problem werden.

Ansonsten schliesse ich mich Harrys Meinung an

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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