Formular Erbschaftsteuer gesucht

9. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
sep
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Formular Erbschaftsteuer gesucht

Hallo zusammen,

ich habe stundenlang vergeblich das Netz nach dem Formular für die Erbschaftsteuer durchsucht.
Mein Vater ist gestorben (Alleinerbin ist meine Mutter, die mit der Situation ziemlich überfordert ist) und wir hätten uns gerne schonmal auf die Fragen des Finanzamts vorbereitet.

Neben der selbstbewohnten Haushälfte hat mein Vater ein ansehnliches WertpapierVermögen hinterlassen und sein Auto im Wert von rd. 20.000 Euro.
Nun hat ein Anwalt meiner Mutter gesagt, sie müsse die jeweiligen Vermögenswerte vor Beginn der Ehe zusammenstellen, um den Zugewinn berechnen zu können. Ist das wirklich nötig? Im BGB (§1371?) steht, dass der mit einem Viertel des Erbes als ausgeglichen gilt. Was stimmt denn nun und was will das Finanzamt wissen?

Danke im Voraus für Eure Auskunft (habe hier viele Beiträge gelesen und finde Euer Engagement super!)

Gruß
sep

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Erklärungsvordrucke finden sich i.d.R. auf der Internetseite des zuständigen Finanzamtes.

Keine Ahnugn, ob der Link funzt:

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Erbschaft-_und_Schenkungsteuer/Ab_2009/default.php?f=hof&c=n&d=x&t=x

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das eine (§ 1371 BGB ) ist Erbrecht und das andere ist Steuerrecht. Da der Zugewinn zusätzlich zu den gewährten Freibeträgen steuerfrei ist (§ 5 ErbStG ), ist für die Erbschaftsteuererklärung dessen Berechnung erforderlich.

Außerdem ist Hausrat bis 41.000€ und andere Gegenstände bis 12.000€ sowie das selbstbewohnte Haus steuerfrei. Nicht zu vergessen ist auch der Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000€.

Für den Rest gilt ein Freibetrag von 500.000€.

Insgesamt kann es daher durchaus sein, dass Deine Mutter von Ihrem Ehemann weit über 1 Mio. € steuerfrei erben kann.

Zunächst ist daher nur die Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt erforderlich. Falls das Finanzamt dann der Auffassung ist, dass eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben sei, wird es Deine Mutter dazu auffordern.

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-- Editiert am 09.07.2011 22:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sep
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@Mahnmann
genau das habe ich gesucht, vielen Dank! Gab's weder bei unserem Finanzamt noch auf der Seite vom BMF.

@hh
danke für die super Zusammenfassung.
An dem Versorgungsfreibetrag haben wir uns die Zähne ausgebissen. Dazu mache ich wohl besser ein neues Thema auf.

Gruß
sep

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