Fortbildung - Beleg mitgeben!?

23. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
o0Pascal0o
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)
Fortbildung - Beleg mitgeben!?

So - letztes Jahr(für vorletztes Jahr) habe ich Fortbildungkosten abgesetzt. Jetzt ging die Fortbildung über 2 Jahre, also auch bei der Steuereklärung die ich jetzt gerade mache, habe ich ebenfalls Fahrtkosten.

Kann ich die einfach so eintragen, oder muß ich irgendwas von der Fortbildung beilegen? Z.B. das Zertifikat? Die ist ja inzwischen erfolgreich absolviert. Ich mein - sonst könnte ja jeder kommen & sagen, er hätte ne Forbildung gehabt. Man kann ja noch nicht einmal den Fortbildungsveranstalter in der Steuererklärung eintragen.

Frohe Ostern!

Pascal

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
eh es te geh
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 143x hilfreich)


Wie soll man Dir antworten?

quote:
Kann ich die einfach so eintragen, oder muß ich irgendwas von der Fortbildung beilegen?


Du solltest Deine Fortbildungskosten dem FA gegenüber glaubhaft nachweisen, sicherlich durch Belege, nicht nur durch blah, blah. Dort, beim FA sitzen Fachleute und diese werden Dich fordern, nachzuweisen. Wenn nicht, saßen keine Fachleute an Deiner Steuererklärung. So etwas soll auch vorkommen!

quote:
Man kann ja noch nicht einmal den Fortbildungsveranstalter in der Steuererklärung eintragen.

Du kannst, wenn Du Dein unterschriebenes Elsterformular dem FA zusendest, ein oder mehrere Schreiben/Belege beifügen, die den Namen, Ort, den Veranstaltungshintergrund usw. des Veranstalters enthalten. Eine Anmeldebestätigung, ein Abschlusszeugnis täte es auch. Und Du kannst vieles in die Zeilen 44 der Anlage N eintragen, auch den Namen des Veranstalters.

Nun mach ma.

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"Ein Blick in`s Gesetz, spart viel dummes Geschwätz!"

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