Liebe Forumsteilnehmer,
vielleicht würden mir die Steuerfachleute unter euch ihr Schwarmwissen freundlicherweise mitteilen.
Es geht um eine selbstbezahlte Fortbildung in einem aktiven Arbeitsverhältnis, aber in dem Jahr ausschließlich Lohnersatzleistung bekommen. Diese ist notwendig, um auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz wechseln zu können.
Um diese Seminargebühren abzusetzen in der Lohnsteuererklärung 2024 habe ich Anlage N Zeile 63 Fortbildungskosten gewählt. Jetzt kommt das Problem. Mein Programm trägt weitere Kosten für Kilometergeld, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im die selbe Zeile. Andere sagen die müssen bei Zeile 69 und 70 Fahrtkosten und Übernachtungskosten eingetragen werden. Verpflegungsmehraufwand Zeile 75 bis 77.
Was ist nun richtig?
Danke für eure Hilfe!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
Holger
Fortbildung Verpflegungspauschale Fahrkosten Übernachtungskosten
9. Mai 2026
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Frage vom 9. Mai 2026 | 14:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortbildung Verpflegungspauschale Fahrkosten Übernachtungskosten
#1
Antwort vom 10. Mai 2026 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Was ist nun richtig?
Das kann man so oder so machen. Daher ist keine der beiden Varianten wirklich falsch.
#2
Antwort vom 10. Mai 2026 | 21:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das kann man so oder so machen. Daher ist keine der beiden Varianten wirklich falsch.
Sicher oder ist das nur eine Vermutung?.
Vielen Dank
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#3
Antwort vom 10. Mai 2026 | 23:39
Von
Status: Praktikant (780 Beiträge, 500x hilfreich)
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